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Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten

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Das BMF hat seinen 2022er-Entwurf zu den Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten überarbeitet (vgl. StBdirekt-Aktuelles, TB-Nr.044/24).

Die Umsetzung der geplanten Dokumentationspflichten dürfte sich in der Praxis jedoch nach wie vor schwierig gestalten. Themenpunkte sind u.a.:

  • Erweiterte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten
  • Marktkurs im Tauschzeitpunkt statt Tageskurse

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