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Infoveranstaltung für Steuerberatende zum Forschungszulagengesetz

Informationen:

Seminarnummer:
24VE-o-ForschZul-2606-Info-ForschungszulagenG
Referent:
Ort/Anschrift:
Online
Termine:
26.06.2024 09:00 Uhr – 10:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
0,00 € inkl. USt.

Beschreibung

Gratis-Infoveranstaltung für Steuerberatende zum Forschungszulagengesetz

Unbürokratisch zu zusätzlicher Liquidität für Innovation in Unternehmen – die steuerliche Forschungs- und Entwicklungszulage. Nehmen Sie teil an unserem kostenfreien Online-Webinar am 26.06.2024 (09:00-10:00 Uhr) und entdecken Sie, wie Sie mit wenig Aufwand signifikante Liquiditätsvorteile für Ihre Mandanten erzielen können. Sergej Paveliev vom Zentrum für Innovation und Technik in NRW – kurz ZENIT – wird Ihnen die Bedingungen für den Erhalt der Förderung, das Antragsverfahren und öffentliche Unterstützungsangebote für die erfolgreiche Bewältigung des Prozesses vorstellen.

Hintergrund: Bei Investitionen in Neuentwicklungen und in wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen kann bei Unternehmen ein Rechtsanspruch auf Förderung entstehen. Das Besondere ist: die Förderung kann auch für bereits begonnene und auch abgeschlossene Vorhaben beansprucht werden. Durch die aktuell beschlossene Erhöhung der Förderung und Aufnahme von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird das Instrument künftig besonders lukrativ.

Wer jedoch rückwirkend noch die Berücksichtigung von Aufwänden aus dem Jahr 2020 beantragen möchte, sollte spätestens bis Ende des Jahres 2024 den Fachantrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage einreichen.

Den Antrag auf Bescheinigung, bei dem das Vorhaben des Antragstellers von Fachgutachtern aus der eigens eingerichteten Bescheinigungsstelle „dem Grunde nach“ geprüft und ein Grundlagenbescheid ausgestellt wird, begleiten in der Regel Innovations- und Fördermittelexperten. Für den Folgebescheid sind die Steuerberater gefragt – auf Basis des Grundlagenbescheids erfolgt ein Antrag auf die Forschungszulage, bei dem das Vorhaben vom zuständigen Finanzamt „der Höhe nach“ geprüft wird und die Festsetzung erfolgt.

Seminargliederung:

  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
  • Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt (inkl. Elsterantrag)

Referent: Sergej Paveliev (Zentrum für Innovation und Technik in NRW – kurz ZENIT)

Die Infoveranstaltung ist eine kostenfreie Veranstaltung exklusiv für Verbandsmitglieder!

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