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Übersicht über die wichtigsten Neuerungen des Wachstumschancengesetzes

Das Ringen um das Wachstumschancengesetz hat ein Ende. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 22.03.2024 zugestimmt. Der Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und der Deutsche Steuerberaterverband e.V. geben einen Überblick, welche Regelungen übriggeblieben sind. 

Wie schon das „Strucksche Gesetz“ besagt: Es verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es hineinkommt. So auch beim Wachstumschancengesetz. Die für den Berufsstand sicher wichtigste Nachricht: Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ist erstmal vom Tisch – sie ist aus dem Gesetzentwurf ausgehend von der Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der von der Union geführten Finanzministerien im Vermittlungsausschuss herausgeflogen. Hier hat sich das fortwährende Engagement des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. ausgezahlt. 

Überhaupt hat das Wachstumschancengesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens und zuletzt im Vermittlungsausschuss einige Änderungen erfahren. Die befristete Einführung der degressiven AfA, die steuerlichen Sonderregelungen zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen sowie Anpassungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung sind hier nur drei Beispiele. Für einen besseren Überblick zum finalen Wachstumschancengesetz hat der Steuerberaterverband Düsseldorf die folgende Übersicht mit den wichtigsten Neuerungen erstellt: