BMF-Umfrage zum Verzicht auf die monatliche USt-Voranmeldung in Neugründungsfällen
Seit 2021 müssen neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht mehr wie zuvor monatlich abgeben. Diese Regelung soll nun evaluiert werden. Hierfür sind Steuerberaterinnen und Steuerberater aufgerufen, sich an der Umfrage des BMF zu beteiligen.
Die Steuerberaterverbände hatten den vorübergehend eingeführten Verzicht auf die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer‑Voranmeldungen für neu gegründete Unternehmen (vgl. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz vom 22.11.2019) begrüßt. Die verpflichtende Abgabe im Monatsturnus ist seither im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ausgesetzt. Existenzgründer sollen so unterstützt werden. Die Maßnahme wurde zunächst auf sechs Jahre begrenzt.
Diese Regelung soll nun evaluiert werden. Dabei sollen unter anderem die möglichen Auswirkungen der Aussetzung der monatlichen USt-Voranmeldung auf die eingetretenen Entlastungen für Existenzgründer betrachtet werden.
Jetzt ist der Berufsstand gefragt: Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Einschätzungen in der Umfrage des BMF mit. Ihre Rückmeldungen tragen dazu bei, die Praxiserfahrungen angemessen zu berücksichtigen. Die Teilnahme ist bis zum 15.5.2024 möglich.
Zur Umfrage: https://umfrage.bzst.de/index.php/658623