Fördermittel
Bildungsscheck NRW
Für den Besuch unserer Seminare können Sie einen Bildungsscheck nutzen. Unter bestimmten
Voraussetzungen werden durch dieses Programm 50 % der Seminargebühr (max. 500,- €) gefördert.
Sie zahlen nur noch den Eigenanteil.
Ein Bildungsscheck kann in den entsprechenden Beratungsstellen beantragt werden.
Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie unter
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck
Hinweis:
Ab dem 30.06.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden.
Bildungsurlaub NRW
Arbeitnehmer*innen in NRW haben die Möglichkeit Bildungsurlaub von bis zu 5 Tage im Jahr für den
Besuch einer anerkannten beruflichen oder politischen Weiterbildung bei einer anerkannten Einrichtung zu beantragen.
Wir gehören zu den anerkannten Weiterbildungsanbieter*innen für den Bildungsurlaub NRW.
Informationen zum Bildungsurlaub NRW, sowie zur Antragsstellung finden Sie unter
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsurlaub-nrw
Aufstiegs-BAföG
Für den Kurs zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/r Steuerfachwirt/in können Sie eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG beantragen.
Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie unter
www.aufstiegs-bafoeg.de