Weniger Bürokratie, eine effektive Verwaltung und die Gewährleistung hochwertiger Dienstleistungen im Steuerrecht. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat eine Stellungnahme zur Binnenmarktstrategie bei der EU-Kommission eingereicht. Sie enthält insgesamt 28 Forderungen und Empfehlungen für einen Binnenmarkt mit Zukunft für den Berufsstand.
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Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) kritisierte die kurzfristig ins Gesetz genommene Neuerung nachdrücklich. Zugleich forderte er Konkretisierungen der unklaren Anforderungen. Das Ergebnis: Das BMF reagierte mit Schreiben vom 15.01.2025 und bestätigte die Auffassung des DStV.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.11.2024 (VI R 1/23) entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.