NRW beschließt eigenes Gesetz mit Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts und differenzierten Hebesätzen Unser Online-Update für Sie am 23.10.2024
NRW hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen vom 05.07.2024 (GV.NRW 2024, Nr. 23, 485) eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen, nach der der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zulässig ist und ein Sachverständigengutachten erforderlich ist.
Unser Online-Seminar am 23.10.2024 (09:00-10:30 Uhr) gibt ein 90-Minuten-Update zu den
- verfahrensrechtlichen Konsequenzen in der Praxis
- den rechtlichen Anforderungen und
- den Belastungsverschiebungen.