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News-Archiv

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.07.2023 (I R 21/20) für den Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft entschieden, dass der übernehmende Rechtsträger als „neuer“ Organträger auch dann in die bereits beim übertragenden Rechtsträger als „alter“ Organträger erfüllte Voraussetzung einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft eintritt, wenn die Umwandlung steuerlich nicht bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird.

Im Streitfall bestand ursprünglich zwischen der A-GmbH (Klägerin) als Organgesellschaft und der B-GmbH als Organträgerin eine steuerliche Organschaft. Nachdem die X-OHG im März 2015 sämtliche Anteile der B-GmbH erworben hatte, wurde die B-GmbH im November 2015 mit Rückwirkung zum April 2015 auf die X-OHG verschmolzen. Die Klägerin, deren Wirtschaftsjahr schon im Januar 2015 begonnen hatte, wollte daraufhin für das gesamte Jahr 2015 als Organgesellschaft der X-OHG behandelt werden. Das Finanzamt lehnte dies im Einklang mit der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Auffassung ab. Aufgrund des zeitlich nachfolgenden Umwandlungsstichtags (April 2015) sei die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft in die (neue) Organträgerin (X-OHG) zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Klägerin (noch) nicht erfüllt gewesen. Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Zeitgleich sind drei weitere Urteile des BFH zu diesem Themenkreis veröffentlicht worden (I R 36/20, I R 40/20 und I R 45/20). 

Hinweis: In unserem Steuer-Update vom 08.12.2023 (11:30 -13:00 Uhr) geht StB Markus Perschon auch auf diese Entscheidungen ein und gibt Ihnen wichtige Tipps für Ihre Beratungspraxis.
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BFH, PM vom 23.11.2023 

In sechs Monaten, am 16. Mai 2024, ist es so weit: Dann findet die Innovationsmesse für den steuerberatenden Berufsstand zum ersten Mal auch in Düsseldorf statt! Veranstalter sind die drei NRW-Steuerberaterverbände Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. Wir erwarten rund 200 Fachaussteller. Seien Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) als Besucher dabei – es lohnt sich!

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endete am 31.10.2023. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31.1.2024.

Der europäische Dachverband EFAA (European Federation of Accountants and Auditors) des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. hat eine Kurzumfrage zur Attraktivität der prüfenden und beratenden Berufe in englischer Sprache veröffentlicht. EFAA und DStV bitten um rege Teilnahme. Diese ist bis zum 15.11.2023 möglich.

Hier gehts zur Umfrage

Mit BMF-Schreiben vom 01.11.2023 wurden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2024 bekannt gegeben.
Vgl. BMF vom 01.11.2023 

Hinweis: Buchen Sie jetzt: „Die Umsatzsteuervoranmeldungen 2024“– In unserem Onlineseminar am 19.01.2024 macht Frau StBin Prof. Jutta Stüsgen Ihre Mitarbeiter(innen) fit für die laufenden Buchungen und die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2024! 
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Die Diskussionen um die Details der E-Rechnungspflicht in Deutschland werden intensiver. Mit dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes scheint es mit der verpflichtenden elektronischen Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr zum 01.01.2025 ernst zu werden. Auch wenn die Bundesregierung die Forderung des Bundesrats, die Einführung der elektronischen Rechnung um zwei Jahre zu verschieben (vgl. Ziffer 39, BT-Drs. 20/9006 vom 26.10.2023), zur Kenntnis genommen hat, scheint sie an ihren Plänen grundsätzlich festhalten zu wollen (vgl. BT-Drs. 20/9006 vom 26.10.2023)

Hinweis: Haben Sie Onlinehändler als Mandanten? Dann sehen sich Ihre Mitarbeiter(innen) schnell mit spezifischen Fragen konfrontiert. Unser Buchhaltroniker®: Erweiterungsseminar E-Commerce  (am 04. und 05.12.2023) gibt fundierte Antworten für eine technisch und steuerrechtlich kompetente Beratung. Der Blick geht dabei über die deutschen Grenzen hinaus, denn Onlinehandel findet fast immer europaweit oder international statt. Selbstverständlich lässt sich das detaillierte Praxiswissen auch auf stationäre Einzelhändler anwenden, die E-Commerce als zusätzlichen Vertriebskanal nutzen!
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Die aktuellen steuerlichen Entwicklungen seit dem 15.09.2023:

Gesetzgebung:

Zukunftsfinanzierungsgesetz (1. Lesung im Bundestag am 21.09.2023 + Stellungnahme des Bundesrats am 29.09.2023)

  • Beschränkung des erhöhten Freibetrags von 5.000 € auf „StartUps“ – übrige Fälle nur 2.000 € - unterschiedliche Freibeträge
  • Streichung der dreijährigen Behaltefrist bzgl. der Ermittlung der Anschaffungskosten der Beteiligung (i.d.R. Kapitalvermögen) – Relevanz bei 2.000 € Freibetrag nicht mehr gegeben

Mindestbesteuergesetz (Stellungnahme BR wegen MoPeG ! vom 29.09.2023)

  • Ergänzung wegen GrEStG durch Länder (Ausschluss Sperrfristverstoß §§ 5, 6 GrEStG durch Inkrafttreten des MoPeG am 01.01.2024 durch Wachstumschancengesetz – Stellungnahme/Initiative Bundesrat vom 29.09.2023) zur Änderung der Abgabenordnung (§39 Abs. 2 Nr. 2 AO)
  • Anpassung der ErbSt/SchenkSt – neuer § 2a ErbStG

Verwaltungsanweisungen

  • Anwendung der Mitteilungsverordnung zum 01.01.2025

BFH-Rechtsprechung

  • BFH-Beschl. v. 4.9.2023 – VI B 21/23 zur Qualifikation als BV oder PV
  • BFH-Beschl. v. 30.8.2023 – X B 23/23 zum Zinssatz der Vollverzinsung
  • BFH-Beschl. v. 1.8.2023 – VIII B 8/21 zur Rückzahlung von Erstattungszinsen zur ESt
  • BFH-Beschl. v. 20.7.2023 – V R 13/21 zum Vorsteuerabzug aus Einfuhrumsatzsteuer
  • BFH-Urt. v. 24.5.2023 – XI R 45/20 zu Bauträger-Fällen und §13b UstG (inkl. Organkreis)
  • BFH-Urt. v. 24.5.2023 – XI R 37/20 zu Gästehäusern und Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzugsverbot
  • BFH-Urt. v. 10.5.2023 – II R 3/21 zur ESt-Schuld des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit
  • BFH-Urt. v. 20.6.2023 – IX R 8/22 zum Zuwendungsnießbrauch zugunsten von Kindern
  • BFH-Urt. v. 15.6.2023 – IV R 30/19 Gewerbebetrieb für eine logische Sekunde (GmbH & Co. KG für ein einziges Geschäft)
  • BFH-Urt. v. 26.7.2023 – IV R 22/20 zur Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten
  • BFH-Urt. v. 21.6.2023 – II R 2/21 zur Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs (GrESt) 

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Die aktuellen steuerlichen Entwicklungen seit dem 15.09.2023:

Gesetzgebung:

Zukunftsfinanzierungsgesetz (1. Lesung im Bundestag am 21.09.2023 + Stellungnahme des Bundesrats am 29.09.2023)

  • Beschränkung des erhöhten Freibetrags von 5.000 € auf „StartUps“ – übrige Fälle nur 2.000 € - unterschiedliche Freibeträge
  • Streichung der dreijährigen Behaltefrist bzgl. der Ermittlung der Anschaffungskosten der Beteiligung (i.d.R. Kapitalvermögen) – Relevanz bei 2.000 € Freibetrag nicht mehr gegeben

Mindestbesteuergesetz (Stellungnahme BR wegen MoPeG ! vom 29.09.2023)

  • Ergänzung wegen GrEStG durch Länder (Ausschluss Sperrfristverstoß §§ 5, 6 GrEStG durch Inkrafttreten des MoPeG am 01.01.2024 durch Wachstumschancengesetz – Stellungnahme/Initiative Bundesrat vom 29.09.2023) zur Änderung der Abgabenordnung (§39 Abs. 2 Nr. 2 AO)
  • Anpassung der ErbSt/SchenkSt – neuer § 2a ErbStG

Verwaltungsanweisungen

  • Anwendung der Mitteilungsverordnung zum 01.01.2025

BFH-Rechtsprechung

  • BFH-Beschl. v. 4.9.2023 – VI B 21/23 zur Qualifikation als BV oder PV
  • BFH-Beschl. v. 30.8.2023 – X B 23/23 zum Zinssatz der Vollverzinsung
  • BFH-Beschl. v. 1.8.2023 – VIII B 8/21 zur Rückzahlung von Erstattungszinsen zur ESt
  • BFH-Beschl. v. 20.7.2023 – V R 13/21 zum Vorsteuerabzug aus Einfuhrumsatzsteuer
  • BFH-Urt. v. 24.5.2023 – XI R 45/20 zu Bauträger-Fällen und §13b UstG (inkl. Organkreis)
  • BFH-Urt. v. 24.5.2023 – XI R 37/20 zu Gästehäusern und Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzugsverbot
  • BFH-Urt. v. 10.5.2023 – II R 3/21 zur ESt-Schuld des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit
  • BFH-Urt. v. 20.6.2023 – IX R 8/22 zum Zuwendungsnießbrauch zugunsten von Kindern
  • BFH-Urt. v. 15.6.2023 – IV R 30/19 Gewerbebetrieb für eine logische Sekunde (GmbH & Co. KG für ein einziges Geschäft)
  • BFH-Urt. v. 26.7.2023 – IV R 22/20 zur Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten
  • BFH-Urt. v. 21.6.2023 – II R 2/21 zur Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs (GrESt) 

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Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.09.2023, keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes wurde in zweiter Lesung nach namentlicher Abstimmung mit 367 Stimmen gegen 284 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugrunde. Die Abstimmung über ein von der Unionsfraktion zur dritten Lesung vorgelegten Entschließungsantrag ist dementsprechend entfallen. Darin war u.a. anderem die Beibehaltung des bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und flexible Arbeitszeitmodelle gefordert worden.

Zur Meldung vom 21.09.2023

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Termine

  • 20.10.2023, 17:30 – 19:00 Uhr · Düsseldorf / Online
  • 17.11.2023, 17:30 – 19:00 Uhr · Düsseldorf / Online
  • 13.12.2023, 17:00 – 18:30 Uhr · Düsseldorf / Online
  • 19.01.2024, 16:00 – 17:30 Uhr · Düsseldorf / Online
  • 16.02.2024, 17:30 – 19:00 Uhr · Düsseldorf / Online

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