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News-Archiv

Die Bundessteuerberaterkammer macht darauf aufmerksam, dass der Registrierungscode (9-stelliger Schlüssel), welcher den Berufsangehörigen im ersten Quartal 2023 im Zuge des Registrierungsprozesses postalisch zugesendet wurde, aus technischen Gründen ausnahmsweise bis Ende Juli 2023 gültig ist. Künftige Registrierungsbriefe mit entsprechenden Registrierungscodes werden eine Gültigkeit von drei Monaten haben. (BStBK, Rundschreiben 157/2023 vom 02.06.2023)

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurde am 26.05.2023 vom Bundestag verabschiedet (BR-Drucks. 220/23) und führt bereits zum 01.07.2023 zu wesentlichen Änderungen bei den Pflegeversicherungsbeiträgen und dem Entgeltabrechnungsverfahren! Unser Onlineseminar am 20.06.2023 (09:00-10:00 Uhr) gibt neben den notwendigen und umfassenden Änderungsinformationen, Hinweise für die Praxis. Zudem haben Ihre Mitarbeiter(innen) die Möglichkeit, ihre Fragen in Echtzeit zu klären. Buchen Sie schnell unser 60-Minuten-Update in der Pflegeversicherung.

Zur Ausschreibung und Anmeldung

Zur BR-Drucks. 220/23 

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.04.2023 (III R 7/21) entschieden hat, ist eine Grundrente, die das Opfer einer Gewalttat bezieht, nicht zu den Bezügen eines behinderten Kindes zu rechnen und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen.

BFH, PM vom 01.06.2023 
BFH, Urteil vom 20.04.2023 – III R 7/21 

Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer vGA führen.

Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen. (BFH vom 22.02.2023 – I R 27/20)

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte tags zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.

Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre. Es regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien - aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben.

Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen besteht weder für interne noch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten - möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023. 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 28.04.2023 – XI B 101/22 entschieden, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind. Begehren sie wegen verspäteter elektronischer Übermittlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, dass sie bei Ablauf der Frist für die Nutzung des beSt noch nicht freigeschaltet worden seien, müssen sie darlegen, weshalb sie von der Möglichkeit der Priorisierung ihrer Registrierung („fast lane“) keinen Gebrauch gemacht haben.
BFH, PM vom 04.05.2023 (028/23) 
BFH, Beschluss vom 28.04.2023 – XI B 101/22

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15.02.2023 entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 (Ermäßigung der Einkommensteuer um 20% der Aufwendungen) für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG könne nur für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht würden.
BFH, PM vom 04.05.2023 (027/23)
BFH, Urteil vom 15.02.2023 – VI R 7/21 

Der Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und die Steuerberaterkammer Düsseldorf stehen gemeinsam mit den anderen Verbänden und Kammern in Nordrhein-Westfalen im regelmäßigen Austausch mit dem Steuerabteilungsleiter im Finanzministerium, Herr Ministerialdirigent Dr. Winfred Bernhard. Als Ergebnis eines der zuletzt geführten Gespräche hat das Finanzministerium nun zwei Dokumente zur Verfügung gestellt: eine Übersicht der Möglichkeiten digitaler Kommunikation mit den Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen (Link s.u.) und Informationen zum Vorgehen zur Berichtigung des Mandantenstamms für Zwecke des Kontingentierungsverfahrens – Sonderproblematik im Zusammenhang mit der Übermittlung elektronischer Vollmachten. Dieses Dokument finden unsere Mitglieder in StBdirekt (www.stbdirekt.de - Mein Mitgliedsverband/Verband aktuell).

Inländische Unternehmen können Verluste aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen kein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Das gilt auch dann, wenn die Verluste im Ausland steuerrechtlich unter keinen Umständen verwertbar und damit „final“ sind (finale Verluste). Dies verstößt nicht gegen das Recht der Europäischen Union.
BFH, Pressemitteilung vom 27.04.2023
BFH, Urteil vom 22.02.2023 – I R 35/22 (I R 32/18)

Hinweis: Mit unserer Reihe „Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht" bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Die Reihe ist als Pflichtfortbildung nach § 9 FBO für den Fachberater internationales Steuerrecht anerkannt. Sie haben Interesse? Wir helfen Ihnen gerne: mail@stbverband-duesseldorf.de