BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz MinStGAnpG)
Ende 2023 wurde die globale effektive Mindestbesteuerung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen für Besteuerungszeiträume ab 2024 einschließlich weiterer Begleitmaßnahmen (z.B. Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Lizenzschranke von 25 % auf 15 %) umgesetzt.
Das BMF hat nun einen Diskussionsentwurf veröffentlicht. Er sieht im Wesentlichen Konkretisierungen bei der Anwendung des CbCR-Safe-Harbours vor. Dies betrifft die für die Unternehmen wichtige Verwendung von sog. Berichtspaketen für Zwecke des CbCR-Safe-Harbours. In dem Zusammenhang sind auch Regelungen zur Vermeidung von Umgehungsgestaltungen beim CbCR-Safe-Harbour enthalten. Ferner wurde die Regelung zum Aktivierungswahlrecht nach § 274 Handelsgesetzbuch (HGB) im System der Mindestbesteuerung abgebildet. Dies hat für die Praxis erhebliche Relevanz. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Vielzahl von Änderungen redaktioneller Art (Anpassungen an den Wortlaut der EU-Richtlinie, Verweisfehler, etc.) sowie weitere wichtige verwaltungsseitige Vereinfachungen vor.
Quelle: BMF, Entwurf vom 20.08.2024