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BFH-Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: BFH hält Aussetzungszinsen von monatlich 0,5% für verfassungswidrig

Der BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6% p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher mit Beschluss vom 08.05.2024 (VIII R 9/23) das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen.

Mit Beschluss vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282) hat das BVerfG die Vollverzinsung in dieser Höhe (§ 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) ab dem 01.01.2014 für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt, dies aber nicht auf die Aussetzungszinsen und andere Teilverzinsungstatbestände erstreckt.

Im Streitfall hatte der Kläger seinen Einkommensteuerbescheid 2012 angefochten. Dessen Vollziehung setzte das FA aus. Die Klage war erfolglos. Aussetzungszinsen von 0,5% wurden für 78 Monate festgesetzt, u.a. für den Zeitraum von 01.01.2019 bis zum 15.04.2021. Der Kläger wandte sich gegen die Zinsfestsetzung.

Nach Auffassung des BFH ist ein Zinssatz für die Zinsen bei AdV i.H.v. 0,5% Prozent pro Monat, also 6% p.a. gemäß § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 15.04.2021 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Zumindest während einer anhaltenden strukturellen Niedrigzinsphase ist der gesetzliche Zinssatz der Höhe nach evident nicht (mehr) erforderlich, um den durch eine spätere Zahlung typischerweise erzielbaren Liquiditätsvorteil abzuschöpfen.

Zudem werden Steuerpflichtige, die Zinsen schulden, weil sie die Steuer nach AdV nicht bezahlt haben, und Steuerpflichtige, die Nachzahlungszinsen entrichten müssen, weil ihre Steuerfestsetzung zu einem Unterschiedsbetrag (§ 233a Abs. 3 AO) geführt hat und sie die materiell-rechtlich von Anfang an geschuldete Steuer deshalb erst später zahlen müssen, ungleich behandelt. Denn Nachzahlungszinsen werden seit dem 01.01.2019 lediglich mit einem Zinssatz von 0,15 Prozent für jeden Monat, also 1,8 % p.a. berechnet. Auch diese Zinssatzspreizung ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

Quelle: BFH, PM vom 22.08.2024 https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht-bfh-haelt-aussetzungszinsen-von-monatlich-einhalb-prozent-fuer-verfassungswidrig/ 

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