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In einem Initiativberichtsentwurf fordert der Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments eine konsequente Ausrichtung der EU-Steuerpolitik auf Vereinfachung, Digitalisierung und verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren Steuerumfelds in Europa. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die kritische Einordnung durch den Abgeordneten. Der DStV hatte unter anderem bereits im Rahmen einer Evaluierung zu DAC6 auf das unverhältnismäßige Verhältnis von Aufwand und Nutzen bei der Anzeigepflicht für Intermediäre und Finanzverwaltungen bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen hingewiesen.

Wer motivierte Fachkräfte für die eigene Kanzlei gewinnen will, muss sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Gerade, wenn es um die Ansprache junger Menschen geht, sollte Social Media dabei eine Rolle spielen. Welche Überlegungen dazu gehören und welche Strategien dabei erfolgreich sein können, schildert ein neuer Beitrag auf der Seite der Initiative GEMEINSAM handeln!, der gemeinsamen Fachkräfteinitiative von DStV, BStBK und DATEV.

Mit ihrem Gesetzgebungspaket „Omnibus 1“ schlägt die EU-Kommission unter anderem eine Vereinfachung von Berichtspflichten vor, die im Wege des sog. Green Deals eingeführt wurden, der Unternehmen zu nachhaltigerem Wirtschaften anhalten soll. Damit kommt die EU-Kommission den Forderungen des DStV nach, der sich im Vorfeld für wesentliche Erleichterungen zugunsten von KMU stark gemacht hatte. Insbesondere hat die EU-Kommission Erleichterungen bei Berichtspflichten der Richtlinie zum Nachhaltigkeits-Reporting (CSRD), der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung in ihren Omnibus gepackt.

Seit Anfang des Jahres gelten für Kleinunternehmer geänderte Regeln. Mit Schreiben vom 18.03.2025 legte die oberste Finanzbehörde die Verwaltungsauffassung dazu vor. In Bezug auf die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen enthält diese jedoch eine unklare bzw. unnötige Einschränkung. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert in einer Stellungnahme, diese zu beseitigen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 21.03.2025 (X B 21/25, AdV) entschieden, dass aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge bestehen. Nach § 240 AO ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1% des rückständigen Steuerbetrags zu entrichten, umgerechnet auf das Jahr also 12%.

BFH, PM v. 10.04.2025, Nr. 022/25 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 20.11.2024 (II R 38/22, II R 41/22, II R 42/22) entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der ErbSt/SchenkSt nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt.

Hinweis: Die Entscheidungen des BFH ergingen zur Rechtslage im Jahr 2014. 

BFH, PM v. 10.04.2025, Nr. 023/25 

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) erhält kurzfristig einige Anpassungen. Im Wesentlichen wird eine leichte Erhöhung der Gebühren erfolgen. Der entsprechende Verordnungsentwurf des BMF wurde nach dem Deutschen Bundestag inzwischen auch durch den Bundesrat gebilligt. Zum Inkrafttreten der geänderten StBVV bedarf es nun noch der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Änderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber deutlich hinter den Erwartungen des Berufsstands zurück. So hatte sich etwa der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) angesichts der inflationsbedingt gestiegenen Personal- und Sachkosten in den Kanzleien für eine stärkere Anpassung der Gebühren stark gemacht.

Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs in digitaler Form verfügbar. Unter www.bmf-esth.de finden Sie eine übersichtliche Darstellung aller geltenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und der Einkommensteuer-Richtlinien für den Veranlagungszeitraum 2024. (BMF, Newsletter v. 07.04.2025)

Die Fortsetzung des intensiven fachlichen Austauschs rund um aktuelle Fragen des Versicherungsschutzes der Berufsangehörigen stand erneut im Mittelpunkt des gemeinsamen Arbeitskreises von HDI und DStV. Ein besonderes Augenmerk legten die Vertreter von Verband und Versicherer auf die Entwicklung eines strukturierten Konzeptes, um die Vorteile der Mitgliedschaft in den regionalen Steuerberaterverbänden mit Blick auf die besonderen Konditionen beim Versicherungsschutz künftig noch besser herauszustellen und bei Bedarf die bestehenden Versicherungsbedingungen im Interesse des Berufsstands praxisgerecht weiterzuentwickeln. 

Im Eilverfahren hat das EU-Parlament eine Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltsberichtspflichten für Unternehmen beschlossen. Zuvor hatte bereits der Rat der EU grünes Licht für die Verhandlungen mit den Europaabgeordneten gegeben. Die Verschiebung könnte also schnell umgesetzt werden. Für die Rechtssicherheit von Wirtschaft, Beratern und Prüfern ist dies dringend geboten. 

„Stop the Clock“ ist EU-Sprache und bezeichnet den Richtlinienvorschlag, der die Einführung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltsberichtspflichten für bestimmte Unternehmen verschieben soll.