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Aktuelles & News

Die Bewerber für die Sitze in der Vertreterversammlung stehen fest, in der vergangenen Woche haben alle stimmberechtigten Mitglieder ihre Wahlunterlagen erhalten. Vom 1. bis 31. Oktober 2023 können sie damit über die Zusammensetzung der nächsten Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) entscheiden.

Für die Vertreterversammlung kandidieren auch Vertreter/innen des Verbandes, um deren Unterstützung wir bitten (in Klammern die Nummerierung entsprechend der Wahlbekanntmachung des Versorgungswerks):

(1) Sonja Bölling | Essen

(2) Markus Conrad | Wuppertal

(4) Jennifer Edom-Pomp | Duisburg

(5) Markus Gutenberg | Neuss

(6) Daniel Heesen | Hamminkeln

(8) Guido Plankermann | Düsseldorf

(9) Thomas Remih | Hilden

(12) Marcel Spliethove | Wuppertal

(13) Reinhard Verholen | Kalkar

(14) Marko Wieczorek | Düsseldorf

Der elektronische Stimmzettel kann über drei Wege aufgerufen werden:

  1. Loggen Sie sich im Mitgliederportal des Versorgungswerks unter www.stbv-nrw.de ⇒ Login mit Ihren persönlichen Zugangsdaten ein und klicken Sie auf der Wahlseite auf „Zur Stimmabgabe“.
  2. Rufen Sie die Webseite www.stbv-nrw.de/wahl auf und tragen Sie Ihre Wähler-ID und Ihr Passwort, die Sie mit dem Wahlanschreiben im September erhalten haben, ein.
  3. Scannen Sie Ihren persönlichen QR-Code in der Wahlbekanntmachung, um direkt zum Stimmzettel zu gelangen.

Im Mitgliederportal finden Sie auch die Kurzporträts der Kandidatinnen und Kandidaten.

Das Wahlergebnis wird Mitte November feststehen und vom Wahlausschuss in der Dritten Wahlbekanntmachung mitgeteilt. Die Sitzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anzahl der für die Kandidaten abgegebenen Wahlstimmen.

Mit Ihrer Stimme und den Voten aller aktiven Wählerinnen und Wähler hat die neue Vertreterversammlung – das höchste Organ des Versorgungswerks – das Mandat, für die kommenden fünf Jahre von 2024 bis 2029 die Altersvorsorge der Mitglieder zu gestalten. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr!

Sichern Sie sich Experten-Wissen in Ihrer Kanzlei: Fördern Sie Ihre Mitarbeiter mit dem Online-Lehrgang zum/zur Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling. „Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling“ (FARC) ist ein neuer Berufstitel im Bereich des Steuerwesens, der seit 2019 durch eine Fortbildungsprüfung bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann. Die Schwerpunkte der FARC-Fortbildung liegen auf dem externen und internen Rechnungswesen, insbesondere Buchführung, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Jahresabschlussanalyse und Finanzierung. Eine erfolgreich bestandene FARC-Prüfung können sich Absolventen seit 2023 bei der Steuerfachwirt-Prüfung anrechnen lassen: Die BWL-Klausur muss dort dann nicht mehr abgelegt werden. Zur Vorbereitung auf die FARC-Prüfung bietet TeleTax von Januar bis Oktober 2024 einen Online-Lehrgang an. Dieser umfasst ca. 200 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, Probeklausuren, Klausurbesprechungen, Unterrichts- und Begleitmaterialien online sowie die Aufzeichnung jedes Live-Termins.

Hinweis: Am 25.09.2023(17:00-17:30 Uhr) bietet die TeleTax GmbH allen Interessierten ein kostenloses Info-Webinar an.

Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung (inkl. Info-Webinar)

Der Fachkräftemangel ist neben der Digitalisierung ein Thema, das viele Kanzleien stark beschäftigt. Dies ist Grund, genug Ihnen ein Kurzseminar zur „Mitarbeiterbindung und Weiterentwicklung als Schlüsselrollen“ mit unserem Kooperationspartner lexoffice am 09.10.2023 (10:00-11:00 Uhr) anzubieten.

Das Webinar widmet sich dem dringenden Thema des Fachkräftemangels in Steuerkanzleien und legt dabei einen besonderen Fokus auf die Bindung und Weiterentwicklung Ihrer Kanzleimitarbeiter.

  • Wie können Mitarbeiter langfristig an die Kanzlei gebunden werden?
  • Bedarf es mehr als nur eines Tischkickers in der Kanzlei?
  • Wie werden bestehende Fachkräfte fit für die digitale Zukunft?

Folgende hochkarätige Referenten stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Verfügung:

  • Marion Ketteler ist Beraterin und Coach für Steuerkanzleien.
  • Olaf Clüver ist ausgebildeter Steuerfachangestellter und Bilanzbuchhalter und verfügt über umfassendes Know-how in den Abläufen von Kanzleien.

Zur Ausschreibung und Anmeldung

Hinweis: Die Teilnahme steht nur Verbandsmitgliedern offen. 

Ihr Arbeitskreis Seminarplanung des Steuerberaterverbandes Düsseldorf e.V. hat für Sie ein konzentriertes und praxisnahes Seminarprogramm für 2024 zusammengestellt.

Unser aktuelles Seminarprogramm, das tagesaktuell aktualisiert wird, finden Sie unter: https://steuerberater-akademie-duesseldorf.de/gesamtangebot/

Wir bieten Ihnen und Ihrer Kanzlei ein vielfältiges und praxisnahes Seminarprogramm mit erfahrenen und kompetenten Referenten. Bei uns finden Sie das passende Seminar für Ihre Bedürfnisse. Unser Seminarprogramm wird nahe permanent aktualisiert, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind. Sie können sich ganz einfach online anmelden. Worauf warten Sie noch? Besuchen Sie unsere Website und entdecken Sie unser aktuelles Angebot.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! 

FG Düsseldorf: Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft

Das FG Düsseldorf (Urteil vom 19.01.2023 - 14 K 1638/20 E; Revision anhängig beim BFH: IX R 12/23) hatte sich u.a. mit den alten Rechtsprechungsgrundsätzen bei § 17 EStG und der dazu angeordneten Weitergeltung durch den Bundesfinanzhof auseinanderzusetzen. Streitig ist die (Nicht-) Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft. Der Kläger war zu 80 % an einer GmbH beteiligt, die einen Speditionsbetrieb unterhielt. Im Jahr 2015 hatte er der GmbH Darlehen in Höhe von 150.000 Euro gewährt. Im Streitjahr 2016 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet.

Gegenüber dem beklagten Finanzamt begehrte der Kläger - neben dem Verlust des Stammkapitals - die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung sowie den Ausfall der Darlehen im Rahmen des § 17 EStG bzw. (später im Klageverfahren nach) § 20 EStG zu berücksichtigen. Das Finanzamt lehnte eine Verlustberücksichtigung ab, da die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft weiterhin strittig und der Verlust im Streitjahr damit insgesamt nicht hinreichend konkretisiert gewesen sei. Der 14. Senat gab der Klage statt; insbesondere sei der Ausfall der Darlehensforderungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Verlust zu berücksichtigen.

Hinweis: Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Finanzamt hat gegen das Urteil die vom Gericht zugelassene Revision eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet: IX R 12/23.

FG, Urteil vom 19.01.2023 -14 K 1638/20 E

Um den Ablauf der Abschlussprüfung nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld ging es bei einer Dialog-Veranstaltung von Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und Steuerberaterkammer Düsseldorf am 06.09.2023 – ein Thema, das den Berufsstand derzeit vermehrt beschäftigt.

Der Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung wurde auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ausgeweitet. Damit sind diese elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Zur Frage der steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung von TSE und der einheitlichen digitalen Schnittstelle bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern befasst sich das BMF-Schreiben vom 30.08.2023. 
Vgl. BMF, Schreiben vom 30.08.2023

Bereits mit Urteil vom 27.10.2022 (3 K 3624/20 Erb) hat das Finanzgericht Münster (FG) entschieden, dass die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der BFH mit Beschluss vom 12.07.2023 (Az. II B 95/22) die Revision zugelassen (anhängig beim BFH: II R 19/23).

FG Münster, newsletter vom 15.08.2023

Hinweis: Sind Sie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf dem aktuellen Stand? Unser Hybrid-Seminar „Aktuelles zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - Rechtsprechung, Gestaltungen, Fallen“ am 28.09.2023 (15:00 - 19:00 Uhr) mit RA/FAStR Marc Jülicher bringt Sie auf den aktuellen Stand und wird mit 3,5 Stunden als Fachberater-Pflichtfortbildung (Fachberater Unternehmensnachfolge) anerkannt
Zur Ausschreibung und Anmeldung 

Nach 26 Jahren Tätigkeit für den Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und die Steuerberaterkammer Düsseldorf ist der bisherige Hauptgeschäftsführer RA Dipl.-Fw. Günter Koslowski Ende August in den Ruhestand gegangen. Auf ihn folgen die bisherigen Geschäftsführer StB Dipl.-Fw. Marko Wieczorek und RA Dr. Gregor Feiter.

Bundesfinanzminister MdB Christian Lindner plant, die umstrittene Besteuerung der Dezemberhilfe-Gas abzuschaffen und auch auf eine Besteuerung der Preisbremsen zu verzichten. Trotz der Äußerung des Bundesfinanzministers ist es jedoch ungewiss, ob die Koalitionspartner dem Verzicht auf die Besteuerung tatsächlich zustimmen werden.

Der Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. hat sich daher in einem Schreiben an das Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen gewandt und darin insbesondere auf den drohenden, unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand für Steuerberater, Steuerpflichtige und Finanzverwaltung hingewiesen, der durch die Besteuerung der Energiehilfen entstehen würde.

Auch die anderen Steuerberaterverbände in Deutschland haben Schreiben an die jeweiligen Finanzministerien gerichtet, um dort auf das Thema aufmerksam zu machen und die Verantwortlichen davon zu überzeugen, sich bei den nahenden Gesetzgebungsverfahren für einen Verzicht auf die Besteuerung der Energiehilfen auszusprechen.