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Aktuelles & News

Die drei Steuerberaterverbände in Nordrhein-Westfalen haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an den Minister der Finanzen Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, gewandt, in dem sie dazu aufrufen, sich in den Beratungen im Bundesrat und dem weiteren Gesetzgebungsverfahren für einen Verzicht auf die Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen einzusetzen.

Ende 2023 wurde die globale effektive Mindestbesteuerung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen für Besteuerungszeiträume ab 2024 einschließlich weiterer Begleitmaßnahmen (z.B. Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Lizenzschranke von 25 % auf 15 %) umgesetzt. Das BMF hat nun einen Diskussionsentwurf veröffentlicht.

Wie kann „Künstliche Intelligenz“ Steuerberaterinnen und Steuerberater heute schon bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen? Antworten dazu erhalten Sie auf dem KI-Tools-Day des AK Digitalstrategie des Deutschen Steuerberaterverbandes am Dienstag, 24.09.2024, 10:00 bis 13:00 Uhr, als kostenloses Online-Event über die Plattform Zoom. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge und Präsentationen von namhaften Experten, Unternehmen und Verlagen der Branche.

Mit Schreiben vom 14.08.2024 hat das BMF die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (VWG VP) hinsichtlich des Themenbereichs konzerninterner Finanzierungsbeziehungen (Kapitel III. J. der VWG VP), welche u.a. die neuen Regelungen in § 1 Abs. 3d und 3e AStG berücksichtigt, an bestimmte Verbände versandt.

„Ein neues Miteinander. Führung im Wandel“ ist das Thema des diesjährigen Steuerberatertages zum Berufsethos am 14.11.2024, eine gemeinsame Veranstaltung von Kommende Dortmund, Steuerberaterverband Düsseldorf und Steuerberaterverband Westfalen-Lippe.

In der August-Ausgabe widmet sich das BMF vertieft dem Thema Steuern, unter anderem den Ergebnissen der Expertenkommissionen „Bürgernahe Einkommensteuer“ und „Vereinfachte Unternehmensteuer“. Zudem berichtet das BMF über das Netzwerk empirische Steuerforschung (NeSt) und die monatsaktuellen Statistiken zur finanzpolitischen Entwicklung in Deutschland.

Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 13.03.2024 (I R 1/20) entschieden. Die Entscheidung ist von beträchtlicher finanzieller Tragweite, da zahlreiche ausländische Fonds vergleichbare Erstattungsanträge gestellt haben, die sich nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs auf eine Gesamtsumme im Milliardenbereich belaufen.

Der BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6% p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher mit Beschluss vom 08.05.2024 (VIII R 9/23) das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen.

Mit Beschluss vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282) hat das BVerfG die Vollverzinsung in dieser Höhe (§ 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) ab dem 01.01.2014 für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt, dies aber nicht auf die Aussetzungszinsen und andere Teilverzinsungstatbestände erstreckt.

Die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen läuft am 30.09.2024 ab. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aktuell ausdrücklich nochmals hin. Alle Kolleginnen und Kollegen, die als Prüfende Dritte in das Verfahren eingebunden sind, sollten nun - soweit nicht bereits geschehen – tätig werden. Die SteuerberaterAkademie unseres Verbandes bietet dazu am 12.09.2024 ein Seminar an.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat regelmäßig den Auftrag, gemäß der Vorgaben des Gesetzgebers den bürokratischen Aufwand zu ermitteln, der sich aus einzelnen Bundesgesetzen ergibt. Aktuell beschäftigt sich Destatis mit dem Aufwand, der durch die Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach §10 Geldwäschegesetz (GwG) sowie der Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz entsteht, welche am 01.08.2021 in Kraft getreten sind. Seinerzeit wurden u.a. die Eintragungspflichten für Unternehmen und deren wirtschaftlich Berechtigte sowie die sich hieraus ergebenden Prüfpflichten für die Berufsangehörigen verschärft.

Zur Evaluierung bittet Destatis den Berufsstand um Unterstützung und hat einen Online-Fragebogen vorbereitet, der unter dem folgenden Link abrufbar ist:
https://destatis.sslsurvey.de/Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz. Die Beantwortung soll ca. 10 Minuten in Anspruch nehmen.