Über uns

Aktuelles & News

Mit seinem Urteil zur Zulässigkeit von Beteiligungsverboten bei Anwaltskanzleien im Falle der Beteiligung reiner Investoren durch den deutschen Gesetzgeber stärkt der EUGH die Unabhängigkeit von Kanzleien. Insgesamt ist das Urteil sowohl überraschend als auch erfreulich. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hatte beim Bayerischen Anwaltsgerichtshof gegen einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer München geklagt, die die Zulassung der Gesellschaft widerrufen hatte. Grund hierfür war, dass die Anwaltsgesellschaft einen Finanzinvestor aufgenommen hatte, der mit seiner Beteiligung rein finanzielle Interessen verfolgt hatte. Der Bayerische Anwaltsgerichtshof hatte den Europäischen Gerichtshof (EUGH) daraufhin zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Unionsrecht, insbesondere der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs, befragt.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) erweiterte der Gesetzgeber den Umfang des an die Finanzbehörden zu übermittelnden Datensatzes der E-Bilanz nach § 5b EStG. Die Änderung wurde auf Wunsch der Länder umgesetzt. Bereits in seiner Stellungnahme S 14/24 kritisierte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) die Erweiterung nachdrücklich. Mit Schreiben vom 20.12.2024 forderte er das BMF zur Klarstellung auf. 

Heute ist unser Lohnsteuer-Info-Newsletter Januar 2025 erschienen.

Sie haben keine Mail erhalten, haben aber Interesse an unserem monatlichen Lohnsteuer-Newsletter?
Schreiben Sie bitte eine Mail an: Kunze@stbverband-duesseldorf.de

Umsatzsteuer bei Non-Profit-Organisationen – Vereine, Verbände, gGmbH (14.01.2025): Anmeldung

Jahressteuergesetz 2024 & Co. (16.01.2025): Anmeldung 

Lohnsteuer Update 2024/2025 (22.01.2025): Anmeldung 

USt-Voranmeldung 2025 (23.01.2025): Anmeldung

2025 ist gestartet. Damit laufen in vielen Unternehmen auch die alljährlichen Mitarbeiter- und Gehaltsgespräche an. Eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie kann zwar nicht mehr in den Verhandlungstopf geworfen werden. Spielraum für eine Lohnerhöhung gibt es dennoch. Das bestätigt auch das BMF.

Neues Jahr, neue Regeln: Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zu 3.000 € steuer- und sozialgabenfrei auszahlen, um die Auswirkungen der Inflation abzumildern. Vielfach wurde der Betrag statt via Einmalzahlung über zwei Jahre gestreckt und auf eine monatliche Auszahlung von 125 € heruntergebrochen. Dieser Baustein fällt nun weg. Was bleibt, ist die Frage, ob der Bruttoarbeitslohn nunmehr so angehoben werden kann, dass Beschäftigte möglichst nicht schlechter dastehen als in den letzten 24 Monaten.

Eine Formulierung des BMF in seinen FAQ führt vielfach zu Unsicherheiten. Insbesondere steht die Befürchtung im Raum, dass Leistungen der Inflationsausgleichsprämie aufgrund von Lohnerhöhungen im Jahr 2025 rückwirkend der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterworfen werden könnten. Um diese Bedenken auszuräumen, hat der DStV vorm Jahreswechsel noch einmal konkret beim BMF nachgehakt. Das Antwortschreiben des BMF bringt Klärung:

Die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15.10.2024 – IX R 5/23 entschieden.

BFH, PM Nr. 1/2025 vom 09.01.2025 

Höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, vollständiger Ausgleich der kalten Progression und vieles mehr: Zum 01.01.2025 wirken zahlreiche steuerliche und weitere Änderungen. Das BMF informiert auf seiner Homepage über wesentliche steuerliche und weitere Änderungen, die zum 01.01.2025 wirken (vgl. auch StBdirekt).

BMF vom 27.12.2024

Update zur Sozialversicherung (09.01.2025): Anmeldung

Steuerupdate-Online (10.01.2025): Anmeldung

Umsatzsteuer bei Non-Profit-Organisationen – Vereine, Verbände, gGmbH (14.01.2025): Anmeldung

Für Ihre Auszubildenden: Fit für die Steuerfachangestellten-Zwischenprüfung – Kurzlehrgang an 3 Nachmittagen (15.01./16.01./17.01.2025): Anmeldung 

Starten Sie gut gerüstet mit unseren Samstags- und Mittwochs-Seminaren ins neue Jahr! Die erste Reihe startet am 18.01.2025.