BFH-Entscheidungen zu beSt
BFH VIII R 2/22 und I B 41/23
Der BFH hat am 18.07.2024 zwei Entscheidungen zu beSt veröffentlicht (VIII R 2/22 und I B 41/23). Besonders wichtig ist der Beschluss vom 28.06.2024 – I B 41/23 zur Nutzung des beSt eines Mitgesellschafters:
"Eine nach § 52a Abs. 1 FGO als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO, wenn sie mit der einfachen Signatur des Gesellschafters einer Berufsausübungsgesellschaft versehen ist und über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eines anderen Gesellschafters übermittelt wird."
Jeder muss unbedingt seinen eigenen Zugang zum beSt nutzen !!!