Dass § 20 EStG nicht nur Zinsen aus Bausparverträgen und Sparbüchern erfasst, ist hinlänglich bekannt. Doch was genau wird von der Regelung des § 20 EStG erfasst und welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten?
Das Webinar beleuchtet die wichtigsten Einkunftsformen des § 20 EStG. Sowohl die Grundsätze der Besteuerung als auch spezielle Antragswahlrechte sowie Gestaltungsumgehungsvorschriften werden erörtert und anhand anschaulicher Beispiele erklärt. Ebenfalls wird deutlich, wie die jeweiligen Einkunftsformen steuerlich zu erklären sind.
Seminargliederung:
- Allgemeines
- Besteuerung der Gewinnausschüttung
- Offene Gewinnausschüttungen
- Verdeckte Gewinnausschüttungen
- Die Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Die Besteuerung im Privatvermögen
- Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG - Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG
- Stille Gesellschaft, Partiarisches Darlehen und mehr
- Typisch stille Gesellschaft
- Partiarisches Darlehen
- Besteuerungsform
- § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG
- § 32d Abs. 3 EStG
- § 32 d Abs. 4 EStG
- § 20 Abs. 8 EStG - Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 5 EstG
- Alt und Neuverträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG
- Zinsen als Kapitaleinkünfte
- Darlehenszinsen
- Zinsen aus Privatdarlehen
- Zinsen nach § 233a AO
- Anleihen - Sonstiges