Das BMF hat mit Schreiben vom 02.12.2024 (III C 3 - S 7329/19/10001 :006 [2024/1068106]) die monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024 veröffentlicht.
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20.11.2024 | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr |
Wie durch eine Familiengesellschaft die Kinder frühzeitig in die Verantwortung genommen, steuerliche Vorteile erzielt und Streitigkeiten vermieden werden können.
Mit einer Familiengesellschaft lassen sich eine Reihe von Vorteilen für Unternehmer und vermögende Privatleute erreichen:
- das Familienvermögen kann dauerhaft zusammengehalten werden
- die Kinder können frühzeitig in die Verantwortung genommen und an das Geschäftsleben herangeführt werden
- durch die Beteiligung an den Erträgen können Grundfreibeträge und Progressionsvorteile ausgenutzt werden, sodass die Gesamtsteuerbelastung durch ein „Familiensplitting“ sinkt
- das Studium / die Ausbildung kann aus eigenen (nicht oder allenfalls gering versteuerten) Einnahmen der Kinder bestritten werden – und nicht aus hoch versteuerten Einkünften der Eltern
- zukünftige Wertsteigerungen des Familienvermögens werden bei den Kindern realisiert und unterliegen später nicht mehr der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Streitigkeiten im Erbfall oder bei lebzeitigen Schenkungen können durch die Bündelung des Vermögens vermieden werden, indem alle Kinder gleichberechtigt ein Teil von „allem“ erhalten
Gründe genug, sich mit den Vorzügen einer Familiengesellschaft sowie den rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen im Rahmen des zweistündigen Beraterseminars näher zu befassen.
Seminargliederung: