Das BMF hat die gleichlautenden Erlasse zu § 6a GrEStG vom 25.05.2023 veröffentlicht.
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31.05.2023 | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr |
Die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen gem. § 25 UStG wurde als Folgewirkung eines Vertragsverletzungsverfahrens mit Wirkung zum 1. Januar 2022 umfassend neu geregelt. Kern ist die Ausweitung auf das B2B-Geschäft und die Umstellung der Steuerberechnung auf die Einzelmarge.
Obwohl das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass überarbeitet hat, bleiben viele Fragen offen. Dies gilt insbesondere für den Bereich des geschäftlich bedingten Reisens. Denn die Leistungen, die häufig unter Einschaltung von Agenturen erbracht werden, sind sehr vielgestaltig und mit typischen touristischen Pauschalreisen nicht vergleichbar. Aufgrund einer nach wie vor fehlenden Harmonisierung der Vorschriften innerhalb der EU sind grenzüberschreitende Aktivitäten mit zusätzlichen Fragen und Risiken verbunden. Auch aus diesem Grund berät die EU-Kommission aktuell über eine Reform der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen.
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