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Bewertung des Grundvermögens mit den Änderungen durch das JStG 2022

Informationen:

Seminarnummer:
23BA-BewGrV-2505o
Referent:
Dipl.-Finw. Wilfried Mannek
Ort/Anschrift:
Online
Max. Teilnehmer:
100
Termine:
25.05.2023 16:00 Uhr – 20:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
150,00 €

Beschreibung

Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend überarbeitet und an die Bewertungsregelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu höheren Steuern führen. Das Seminar beleuchtet, in welchen Fällen mit dieser Konsequenz zu rechnen ist. Zu den Regelungen im Einzelnen sind gleichlautende Ländererlasse zu erwarten.

Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Die Finanzverwaltung fordert künftig – unabhängig vom Inhalt des Gutachtens - auch einen Nachweis einer hinreichenden Qualifizierung. Hierzu hat die Finanzverwaltung Ende 2022 gleich lautende Erlasse verabschiedet, nach denen ein nachträglich erzielter Kaufpreis zur rückwirkenden Berichtigung führen kann.

Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen im Einzelnen maßgebend sind.

Die Themen im Überblick:

  1. Umfang des Grundvermögens
  2. Bewertung von unbebauten Grundstücken
  3. Vergleichswertverfahren
    Maßgeblichkeit von Vergleichsfaktoren | Bedeutung eines einzelnen Kaufpreises
  4. Ertragswertverfahren
    Ermittlung des Gebäudeertragswerts | Kapitalisierung des Gebäudereinertrags | Neu: Differenzierung und Indizierung der Bewirtschaftungskosten | Bestimmung des Liegenschaftszinses
  5. Sachwertverfahren
    Ermittlung des Gebäudesachwerts | Neu: Alterswertminderungsfaktor | Neu: Regionalisierungsfaktor | Jährliche Baupreisindizes | Brutto-Grundfläche
  6. Änderungen durch das JStG 2022
    Maßgeblichkeit der Grundstücksmarktberichte | Auswirkungen des gesetzlichen Liegenschaftszinssatzes | Hinweis: Neue Bewertung in Erbbaurechtsfällen | Hinweis: Neue Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
  7. Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
    Qualifikation von Sachverständigen | Kaufpreis als Nachweis | Neu: Rückwirkende Berichtigung möglich

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