Unsere Praktikerseminare finden über das ganze Jahr verteilt und in unterschiedlichen Formen – hybrid, online und in Präsenz (HOP-Konzept) – statt. Die Seminare werden aus der Praxis für die Praxis angeboten.
Teilnehmer der Reihe "Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht" haben diesen Termin in Ihrer Reihe inkludiert und müssen diesen nicht extra buchen.
Das Seminar wird mit 2,5 Stunden als Pflichtfortbildung nach § 9 FBO für den Fachberater internationales Steuerrecht anerkannt.
Hinweis: Die Teilnahme an diesem Seminartermin wird i.H.v. 1,5 Stunden als Fortbildungsnachweis gem. § 9 FBO für den Fachberater Unternehmensnachfolge anerkannt.
Teilnehmer der Reihe "Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht" haben diesen Termin in Ihrer Reihe inkludiert und müssen diesen nicht extra buchen.
Das Seminar wird mit 2,5 Stunden als Pflichtfortbildung nach § 9 FBO für den Fachberater internationales Steuerrecht anerkannt.
In einem Initiativberichtsentwurf fordert der Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments eine konsequente Ausrichtung der EU-Steuerpolitik auf Vereinfachung, Digitalisierung und verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren Steuerumfelds in Europa. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die kritische Einordnung durch den Abgeordneten. Der DStV hatte unter anderem bereits im Rahmen einer Evaluierung zu DAC6 auf das unverhältnismäßige Verhältnis von Aufwand und Nutzen bei der Anzeigepflicht für Intermediäre und Finanzverwaltungen bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen hingewiesen.
Wer motivierte Fachkräfte für die eigene Kanzlei gewinnen will, muss sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Gerade, wenn es um die Ansprache junger Menschen geht, sollte Social Media dabei eine Rolle spielen. Welche Überlegungen dazu gehören und welche Strategien dabei erfolgreich sein können, schildert ein neuer Beitrag auf der Seite der Initiative GEMEINSAM handeln!, der gemeinsamen Fachkräfteinitiative von DStV, BStBK und DATEV.
Mit ihrem Gesetzgebungspaket „Omnibus 1“ schlägt die EU-Kommission unter anderem eine Vereinfachung von Berichtspflichten vor, die im Wege des sog. Green Deals eingeführt wurden, der Unternehmen zu nachhaltigerem Wirtschaften anhalten soll. Damit kommt die EU-Kommission den Forderungen des DStV nach, der sich im Vorfeld für wesentliche Erleichterungen zugunsten von KMU stark gemacht hatte. Insbesondere hat die EU-Kommission Erleichterungen bei Berichtspflichten der Richtlinie zum Nachhaltigkeits-Reporting (CSRD), der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung in ihren Omnibus gepackt.
Seit Anfang des Jahres gelten für Kleinunternehmer geänderte Regeln. Mit Schreiben vom 18.03.2025 legte die oberste Finanzbehörde die Verwaltungsauffassung dazu vor. In Bezug auf die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen enthält diese jedoch eine unklare bzw. unnötige Einschränkung. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert in einer Stellungnahme, diese zu beseitigen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 21.03.2025 (X B 21/25, AdV) entschieden, dass aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge bestehen. Nach § 240 AO ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1% des rückständigen Steuerbetrags zu entrichten, umgerechnet auf das Jahr also 12%.