Startseite

BMF: Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024

Am 10.07.2024 ist der „Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II)“ des Bundesministeriums der Finanzen bekannt geworden. Neben notwendigen Entlastungen bei der Einkommensteuer werden mit dem zweiten Jahressteuergesetz 2024 weitere Einzelmaßnahmen aufgegriffen, die thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbunden sind. Inhaltlich hervorzuheben sind folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:

Anpassungen des Einkommensteuertarifs

  • Anhebung des in den Einkommensteuertarifs integrierten Grundfreibetrags um 300 € auf 12.084 € im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 € auf 12.336 € und
  • Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 € auf 6.672 € und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 Anhebung um 156 € auf 6.828 €
  • Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog. „Reichensteuer“)
  • Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 

Aufträge aus dem Koalitionsvertrag

  • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren
  • Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit
  • Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen 

Weitere Maßnahmen

  • Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2025 von 250 € auf 255 € monatlich
  • Steuerbefreiung der Stiftung Generationenkapital
  • Digitalisierung der Sterbefallanzeigen