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Aktuelles & News

Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 13.03.2024 (I R 1/20) entschieden. Die Entscheidung ist von beträchtlicher finanzieller Tragweite, da zahlreiche ausländische Fonds vergleichbare Erstattungsanträge gestellt haben, die sich nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs auf eine Gesamtsumme im Milliardenbereich belaufen.

Der BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6% p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher mit Beschluss vom 08.05.2024 (VIII R 9/23) das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen.

Mit Beschluss vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282) hat das BVerfG die Vollverzinsung in dieser Höhe (§ 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) ab dem 01.01.2014 für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt, dies aber nicht auf die Aussetzungszinsen und andere Teilverzinsungstatbestände erstreckt.

Die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen läuft am 30.09.2024 ab. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aktuell ausdrücklich nochmals hin. Alle Kolleginnen und Kollegen, die als Prüfende Dritte in das Verfahren eingebunden sind, sollten nun - soweit nicht bereits geschehen – tätig werden. Die SteuerberaterAkademie unseres Verbandes bietet dazu am 12.09.2024 ein Seminar an.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat regelmäßig den Auftrag, gemäß der Vorgaben des Gesetzgebers den bürokratischen Aufwand zu ermitteln, der sich aus einzelnen Bundesgesetzen ergibt. Aktuell beschäftigt sich Destatis mit dem Aufwand, der durch die Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach §10 Geldwäschegesetz (GwG) sowie der Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz entsteht, welche am 01.08.2021 in Kraft getreten sind. Seinerzeit wurden u.a. die Eintragungspflichten für Unternehmen und deren wirtschaftlich Berechtigte sowie die sich hieraus ergebenden Prüfpflichten für die Berufsangehörigen verschärft.

Zur Evaluierung bittet Destatis den Berufsstand um Unterstützung und hat einen Online-Fragebogen vorbereitet, der unter dem folgenden Link abrufbar ist:
https://destatis.sslsurvey.de/Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz. Die Beantwortung soll ca. 10 Minuten in Anspruch nehmen.

Der Steuerberaterverband Düsseldorf und seine Akademie sind nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Nach der Re-Zertifizierung in 2022 fand am 04.07.2024 das jährliche Überwachungsaudit statt, das bestätigte: Das erteilte Zertifikat behält weiterhin seine Gültigkeit.

Die Norm ISO 9001 legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, die Unternehmen umsetzen müssen, um die Erwartungen interner und externer Interessensgruppen zu erfüllen. Seit Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems im Jahr 2010 und die jährlichen Audits hat unser Verband, was Zielsetzung und strategisches Handeln angeht, eine kontinuierliche Weiterentwicklung erfahren. Alle Prozesse sind mitgliederorientiert ausgerichtet. Seit dem Audit im Juni 2023 ist der Verband zudem auch anerkannter Weiterbildungsanbieter für Bildungsurlaube.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://steuerberater-akademie-duesseldorf.de/ueber-uns/unser-angebot/foerdermittel/

Wie das Grundgesetz feiert auch das Finanzgericht Düsseldorf in diesem Jahr seinen 75. Geburtstag. Dieses Jubiläum wurde am 27. Juni 2024 im Haus der Universität in Düsseldorf begangen. Als Gastgeber begrüßte der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, Dr. Klaus J. Wagner, die Gäste und stellte dabei auch die Geschichte des Gerichts dar. In seinem Grußwort würdigte der 1. Vorsitzende des Steuerberaterverbandes Düsseldorf e.V. und Vizepräsident der Steuerberaterkammer Düsseldorf, Carsten Nicklaus, die Arbeit des Finanzgerichts Düsseldorf und hob dessen Bedeutung für den Berufsstand und die Steuergerechtigkeit hervor. Weitere Grußworte hielten der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Benjamin Limbach, der Präsident des Bundesfinanzhofs, Dr. Hans-Josef Thesling, sowie der Finanzpräsident der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, Thomas Waza. 

Die Digitalisierung in Deutschland gewinnt an Dynamik, besonders bei einem bedeutenden Projekt: dem digitalen Gewerbesteuerbescheid. Bund, Länder und Kommunen, Unternehmen, Steuerberatungen, Haushalts-, Kassen- und Rechnungslegungs-(HKR-)Systemanbieter sowie IT-Dienstleister sind gleichermaßen herausgefordert, den altbewährten, papierbasierten Prozess rund um die Gewerbesteuer in die heutige Zeit zu überführen. Die flächendeckende Umsetzung schreitet zügig voran. Schon ein Drittel der HKR-Hersteller hat auf die Lösung umgerüstet, und mehrere Kommunen in unterschiedlichen Bundesländern haben bereits vollständig digitalisierte Gewerbesteuerbescheide versendet. Die an der Umsetzung beteiligten Partner des Projektes haben nun über den derzeitigen Stand der Umsetzung informiert.

Bei den Bezirksstellenveranstaltungen im Juni 2024 in Remscheid und Wuppertal standen Wahlen auf der Tagesordnung.

Im Rahmen der Bezirksstellenveranstaltung Remscheid am 18.06.2024 wurde StB Simon Zimmer, Remscheid, zum neuen Bezirksstellenleiter der Bezirksstelle Remscheid gewählt, als Stellvertreterin StBin Angela Eifer, Remscheid. Die Wahlen erfolgten einstimmig. Die Wahlleitung übernahm StB Markus Conrad, Mitglied des Hauptvorstands. Die Wahl erfolgte, da der langjährige Bezirksstellenleiter StB Ralf Trögel im Februar 2024 plötzlich und unerwartet verstorben war.

Bei der Bezirksstellenveranstaltung Wuppertal am 07.06.2024 wurde StB Marcel Spliethove, Wuppertal, einstimmig zum neuen stellvertretenden Bezirksstellenleiter gewählt. Er tritt die Nachfolge von StB'in Bettina Sedler-Pouros an, die ihr Amt zur Verfügung gestellt hatte.

Wir danken Frau Sedler-Pouros für ihr Engagement für den Steuerberaterverband Düsseldorf e.V., gratulieren den Neugewählten recht herzlich und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

„Wir rufen Politik und Verwaltung auf: Geben Sie den Steuerberaterinnen und Steuerberatern wieder Luft zum Atmen!“ Diese eindringliche Forderung stellte Carsten Nicklaus, 1. Vorsitzender des Steuerberaterverbandes Düsseldorf e.V., bei seiner Eröffnungsrede anlässlich des Verbandstages am 5. Juni 2024. Dabei bezog er sich insbesondere auf die überbordende Bürokratie, die dem Berufsstand zunehmend zu schaffen macht. Konkret nannte er das Verfahren bei den Schlussabrechnungen Corona-Hilfen und forderte die Verwaltung auf, die Prüfprozesse in der Schlussabrechnung wie angekündigt tatsächlich einfacher zu gestalten.

Rund 150 Gäste waren der Einladung des Verbandes ins Hyatt Regency im Düsseldorfer Medienhafen gefolgt.

110 Aussteller und rund 1.600 Besucherinnen und Besucher haben die Premiere der TAXarena in Nordrhein-Westfalen zu einem besonderen Erlebnis gemacht.

Punkt 9 Uhr öffneten sich am 16.05.2024 die Türen zur ersten TAXarena – DIE Messe für den steuerberatenden Beruf – in Düsseldorf. Und ab Punkt 9 Uhr strömten auch die interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Kaltstahlhalle auf dem Areal Böhler. Bis 16 Uhr informierten sie sich an den Ständen der Aussteller und bei den Kurzvorträgen in den beiden Speakers Corners. Die Besucher zeigten sich begeistert von der Menge an Informationen, die sie innerhalb eines Tages bekamen. Die Aussteller waren überwältigt vom großen Zuspruch, dem Interesse und der lockeren rheinischen Atmosphäre.

Die TAxarena findet an neun Standorten in Deutschland statt. Veranstalter der TAXarena NRW mit der Premiere in Düsseldorf sind die drei Steuerberaterverbände Nordrhein-Westfalens Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. Der Start ist bestens geglückt, in 2025 geht es weiter.