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Aktuelles & News

Um den Ablauf der Abschlussprüfung nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld ging es bei einer Dialog-Veranstaltung von Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und Steuerberaterkammer Düsseldorf am 06.09.2023 – ein Thema, das den Berufsstand derzeit vermehrt beschäftigt.

Bundesfinanzminister MdB Christian Lindner plant, die umstrittene Besteuerung der Dezemberhilfe-Gas abzuschaffen und auch auf eine Besteuerung der Preisbremsen zu verzichten. Trotz der Äußerung des Bundesfinanzministers ist es jedoch ungewiss, ob die Koalitionspartner dem Verzicht auf die Besteuerung tatsächlich zustimmen werden.

Der Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. hat sich daher in einem Schreiben an das Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen gewandt und darin insbesondere auf den drohenden, unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand für Steuerberater, Steuerpflichtige und Finanzverwaltung hingewiesen, der durch die Besteuerung der Energiehilfen entstehen würde.

Auch die anderen Steuerberaterverbände in Deutschland haben Schreiben an die jeweiligen Finanzministerien gerichtet, um dort auf das Thema aufmerksam zu machen und die Verantwortlichen davon zu überzeugen, sich bei den nahenden Gesetzgebungsverfahren für einen Verzicht auf die Besteuerung der Energiehilfen auszusprechen.

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte tags zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.

Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre. Es regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien - aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben.

Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen besteht weder für interne noch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten - möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023. 

Der Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und die Steuerberaterkammer Düsseldorf stehen gemeinsam mit den anderen Verbänden und Kammern in Nordrhein-Westfalen im regelmäßigen Austausch mit dem Steuerabteilungsleiter im Finanzministerium, Herr Ministerialdirigent Dr. Winfred Bernhard. Als Ergebnis eines der zuletzt geführten Gespräche hat das Finanzministerium nun zwei Dokumente zur Verfügung gestellt: eine Übersicht der Möglichkeiten digitaler Kommunikation mit den Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen (Link s.u.) und Informationen zum Vorgehen zur Berichtigung des Mandantenstamms für Zwecke des Kontingentierungsverfahrens – Sonderproblematik im Zusammenhang mit der Übermittlung elektronischer Vollmachten. Dieses Dokument finden unsere Mitglieder in StBdirekt (www.stbdirekt.de - Mein Mitgliedsverband/Verband aktuell).

Die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist nun in einer erweiterten Version mit DIVA II-Funktionen (Digitaler Verwaltungsakt Stufe 2/DIVA II) freigeschaltet worden.

Bei „DIVA II“ handelt es sich um eine weitere Ausbaustufe des bereits seit Frühjahr 2020 in ELSTER-Online integrierten digitalen Verwaltungsakts (DIVA), der es der Finanzverwaltung bislang ermöglicht hat, digitale Einkommensteuererstbescheide an Steuerpflichtige zu übermitteln.

In der Kabinettsitzung am Dienstag, 14. März 2023, hat die Landesregierung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen. 

Gegenstand des Kabinettbeschlusses ist auch, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind – gegen die also nicht fristgerecht Klage erhoben wurde – aufrechterhalten werden. Aus einem Schlussbescheid folgt in Fällen einer Überkompensation die Verpflichtung des Antragstellenden zur Rückzahlung der Soforthilfe in dem Umfang der Überkompensation. Eine andere Bewertung ergibt sich nach Ansicht der Landesregierung auch nicht aus den erstinstanzlichen Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf (Az.: 20 K 7488/20, 20 K 393/22, 20 K 217/21), Köln (Az.: 16 K 125/22, 16 K 499/22, 16 K 406/22, 16 K 505/22, 16 K 127/22, 16 K 412/22) und Gelsenkirchen (Az.: 19 K 317/22, 19 K 297/22) zu Schlussbescheiden in der NRW-Soforthilfe 2020. 

Vgl. NRW, PM vom 14.03.2023

Zur Pressemitteilung

Das BMF hat sein Schreiben vom 17. März 2022 zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten ergänzt.

Danach wird bei einer unentgeltlichen Leistung, die unmittelbar die Reparatur von kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine zum Ziel hat, aus Billigkeitsgründen bis zum 31. Dezember

2023 von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe abgesehen. Ein Vorsteuerabzug bleibt bestehen. 

Zum BMF-Schreiben vom 13. März 2023 gelangen Sie hier: Zum BMF-Schreiben

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist aktuell darauf hin, dass die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten am 31.3.2023 endet.

Verbände-Allianz fordert Sicherheit für Grundstückseigentümer und Entlastung der Finanzverwaltung und Steuerberater.

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen sollen Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes unbedingt vorläufig erlassen. Das fordert eine Verbände-Allianz der Steuerberaterverbände Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe sowie Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW, Deutscher Steuer-Gewerkschaft (DSTG) NRW, Haus&Grund NRW und Verband Wohneigentum NRW. So könne eine Einspruchswelle verhindert werden, denn schon jetzt sind zahlreiche Einsprüche wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an den Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer anhängig. 

Wenn die gerichtliche Klärung – erste Musterverfahren laufen bereits – die Verfassungswidrigkeit der jetzt geltenden Bewertungsregeln ergibt, könnte dies für alle Bescheide gelten und nicht nur für Eigentümer, die ihre Bescheide bereits angefochten haben. Die Verbände-Allianz fordert deshalb Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes vorläufig ergehen. Damit könne eine Einspruchswelle verhindert werden, alle Eigentümer bekämen Rechtssicherheit und Finanzverwaltung und Steuerberater würden entlastet.

Rund 560 Mitglieder nutzten die Gelegenheit, sich im November und Dezember 2022 bei den neun Bezirksstellenveranstaltungen in Düsseldorf, Essen, Goch, Krefeld, Langenfeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Remscheid und Wuppertal wieder persönlich zu treffen, sich auszutauschen und sich fachlich auf den neuesten Stand zu bringen. Die Bezirksstellenleiter/innen informierten zu Beginn jeder Veranstaltung über verbands- und berufspolitische Themen. Es ging dabei sowohl um die erzielten Erfolge bei den Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen oder den Schlussabrechnungen, um Empfehlungen beim Umgang mit den ersten Grundsteuer-Feststellungsbescheiden als auch um die Nachwuchsförderung durch ein umfassendes Lehrgangsangebot des Steuerberaterverbandes Düsseldorfs. Ein besonderer Hinweis galt dem aktuellen und umfangreichen Seminar- und Reihenangebot 2023 zur Aus- und Fortbildung der Akademie (vgl. dazu https://steuerberater-akademie-duesseldorf.de/ oder im Verbandsmagazin 4/2022). 

Im Anschluss daran hielten die Referenten StB/RA/FAStR Dipl.-Fw. Philipp Hammes und StB Dipl.-Fw. Volker Schuka den für Verbandsmitglieder exklusiven und kostenfreien Fachvortrag zum Thema „Aktuelle Beratungsempfehlungen zum Jahresende“, bei dem auch schon die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 behandelt wurden. Auch in diesem Jahr wurde dieser Fachvortrag für Sie als Video aufgezeichnet und wird Ihnen kostenfrei online zur Verfügung gestellt. Wer an den Bezirksstellenveranstaltungen nicht teilnehmen konnte oder „Gehörtes“ noch einmal bestätigt wissen möchte, hat die Möglichkeit, die Videoaufzeichnung im Streaming anzuschauen. Der Link steht in StBdirekt (www.stbdirekt.de, Rubrik Mein Mitgliedsverband – Verband aktuell) zur Verfügung.