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Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz am 14. März 2024 gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Der 1. Vorsitzende unseres Verbandes, StB/WP Carsten Nicklaus, traf sich am Donnerstag, 7. März 2024, mit Thomas Jarzombek MdB, um mit ihm über die aktuelle Problematik zu sprechen. Er verwies dabei insbesondere auf den angefallenen Rückstau und das kaum zu bewältigende massive Arbeitsaufkommen.

Mit Wirkung zum 1.1.2024 hat der Gesetzgeber Änderungen bei der Stromsteuer geregelt. Konkret durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 erweitert: die antragsgebundene Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Infolge der Neuerung dürfte das Thema für deutlich mehr Mandanten von kleinen und mittleren Kanzleien relevant sein als bislang. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) informiert.

Das Finanzgericht Düsseldorf teilt mit, dass es aufgrund technischer Arbeiten in der Zeit vom 29. Februar 2024, 13:00 Uhr, bis voraussichtlich 04. März 2024, 08:00 Uhr, über den elektronischen Rechtsverkehr eingehende Nachrichten nicht verarbeiten kann. In eiligen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit einer Ersatzeinreichung im Wege der Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften (§ 52d Satz 3 FGO). Auch telefonische Anfragen können an diesen Tagen nur sehr eingeschränkt weiterverarbeitet werden.

Steuerberaterverband Düsseldorf trauert um Vorstandsmitglied Ralf Trögel

Völlig unerwartet ist am 13. Februar 2024 im Alter von 70 Jahren Herr StB Ralf Trögel, Mitglied des Hauptvorstands des Steuerberaterverbandes Düsseldorf e.V. und Leiter der Bezirksstelle Remscheid, verstorben.

Ralf Trögel ist dem Steuerberaterverband Düsseldorf am 01.08.1979 beigetreten. 1981 übernahm er die Praxis, in der er bisher als Angestellter tätig gewesen war. Anschließend beschritt er den „Praktikerweg der Verbandsarbeit“ beginnend vom Rechnungsprüfer bis hin zum Vorstandsmitglied. Seit Juli 2014 war er Bezirksstellenleiter der Bezirksstelle Remscheid und damit Mitglied des Hauptvorstands. In seiner ehrenamtlichen Arbeit zeichnete er sich als einfühlsamer und zugewandter Kollege aus, dem seine Mitmenschen am Herz lagen.

Seine Affinität zu Steuern einerseits und dem Fußball andererseits verband er im Rahmen seiner Referententätigkeit für den Verband zu steuerlichen Praxisfällen bei Vereinen. Hier erhielt er für seine fachliche Kompetenz regelmäßig Bestnoten von den Teilnehmenden.

Mit Ralf Trögel ist ein Mensch von uns gegangen, dessen herzliche, offene und unaufgeregte Art wir sehr geschätzt haben.

Wir werden ihn alle sehr vermissen. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Unternehmen mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich nach § 154 SGB IX verpflichtet, Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Wenn dies nicht im erforderlichen Umfang geschieht, wird die sogenannte „Ausgleichsabgabe“ erhoben. Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Betriebsgröße sowie der erfüllten Beschäftigungsquote. Die mit der Meldung (in Selbstveranlagung) ermittelte Ausgleichsabgabe ist für das abgelaufene Kalenderjahr bis spätestens zum 31.03.2024 an das zuständige Inklusionsamt zu entrichten. Häufig wird die Meldung für die Unternehmen durch den Steuerberater / die Steuerberaterin erstellt.

Das Online-Seminar von Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und Steuerberaterkammer Düsseldorf in Kooperation mit dem LVR-Inklusionsamt informiert über die Funktion der Ausgleichsabgabe und den Verfahrensablauf der Meldung. Zudem werden Hintergründe zur Berechnung sowie die Änderungen ab dem 01.01.2024 dargestellt.   

Achtung: Nur noch bis zum 31.1.2024 steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte offen. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.3.2024 beantragt werden. Dazu muss bis Ende Januar allerdings zwingend das Organisationsprofil im Portal angelegt sein.

Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell nochmals hin. Weitergehende Fristverlängerungen seien ausgeschlossen. Umso dringender sei es, die noch offenen Schlussabrechnungen nunmehr fristgerecht einzureichen. Dies gelte nach Auskunft des BMWK im Übrigen auch in den Fällen, in den gegen einen vorläufigen (teil-)bewilligenden Bescheid ggf. Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde.

Alle Informationen zur Schlussabrechnung inklusive Zugangslink und FAQ-Katalog sind unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar. 

In sechs Monaten, am 16. Mai 2024, ist es so weit: Dann findet die Innovationsmesse für den steuerberatenden Berufsstand zum ersten Mal auch in Düsseldorf statt! Veranstalter sind die drei NRW-Steuerberaterverbände Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. Wir erwarten rund 200 Fachaussteller. Seien Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) als Besucher dabei – es lohnt sich!

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endete am 31.10.2023. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31.1.2024.

Der europäische Dachverband EFAA (European Federation of Accountants and Auditors) des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. hat eine Kurzumfrage zur Attraktivität der prüfenden und beratenden Berufe in englischer Sprache veröffentlicht. EFAA und DStV bitten um rege Teilnahme. Diese ist bis zum 15.11.2023 möglich.

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