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Weniger Bürokratie, eine effektive Verwaltung und die Gewährleistung hochwertiger Dienstleistungen im Steuerrecht. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat eine Stellungnahme zur Binnenmarktstrategie bei der EU-Kommission eingereicht. Sie enthält insgesamt 28 Forderungen und Empfehlungen für einen Binnenmarkt mit Zukunft für den Berufsstand.

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) kritisierte die kurzfristig ins Gesetz genommene Neuerung nachdrücklich. Zugleich forderte er Konkretisierungen der unklaren Anforderungen. Das Ergebnis: Das BMF reagierte mit Schreiben vom 15.01.2025 und bestätigte die Auffassung des DStV. 

Mit seinem Urteil zur Zulässigkeit von Beteiligungsverboten bei Anwaltskanzleien im Falle der Beteiligung reiner Investoren durch den deutschen Gesetzgeber stärkt der EUGH die Unabhängigkeit von Kanzleien. Insgesamt ist das Urteil sowohl überraschend als auch erfreulich. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hatte beim Bayerischen Anwaltsgerichtshof gegen einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer München geklagt, die die Zulassung der Gesellschaft widerrufen hatte. Grund hierfür war, dass die Anwaltsgesellschaft einen Finanzinvestor aufgenommen hatte, der mit seiner Beteiligung rein finanzielle Interessen verfolgt hatte. Der Bayerische Anwaltsgerichtshof hatte den Europäischen Gerichtshof (EUGH) daraufhin zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Unionsrecht, insbesondere der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs, befragt.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) erweiterte der Gesetzgeber den Umfang des an die Finanzbehörden zu übermittelnden Datensatzes der E-Bilanz nach § 5b EStG. Die Änderung wurde auf Wunsch der Länder umgesetzt. Bereits in seiner Stellungnahme S 14/24 kritisierte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) die Erweiterung nachdrücklich. Mit Schreiben vom 20.12.2024 forderte er das BMF zur Klarstellung auf. 

2025 ist gestartet. Damit laufen in vielen Unternehmen auch die alljährlichen Mitarbeiter- und Gehaltsgespräche an. Eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie kann zwar nicht mehr in den Verhandlungstopf geworfen werden. Spielraum für eine Lohnerhöhung gibt es dennoch. Das bestätigt auch das BMF.

Neues Jahr, neue Regeln: Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zu 3.000 € steuer- und sozialgabenfrei auszahlen, um die Auswirkungen der Inflation abzumildern. Vielfach wurde der Betrag statt via Einmalzahlung über zwei Jahre gestreckt und auf eine monatliche Auszahlung von 125 € heruntergebrochen. Dieser Baustein fällt nun weg. Was bleibt, ist die Frage, ob der Bruttoarbeitslohn nunmehr so angehoben werden kann, dass Beschäftigte möglichst nicht schlechter dastehen als in den letzten 24 Monaten.

Eine Formulierung des BMF in seinen FAQ führt vielfach zu Unsicherheiten. Insbesondere steht die Befürchtung im Raum, dass Leistungen der Inflationsausgleichsprämie aufgrund von Lohnerhöhungen im Jahr 2025 rückwirkend der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterworfen werden könnten. Um diese Bedenken auszuräumen, hat der DStV vorm Jahreswechsel noch einmal konkret beim BMF nachgehakt. Das Antwortschreiben des BMF bringt Klärung:

2025 steht in den Startlöchern. Das neue Jahr dürfte – trotz der ein oder anderen Hürde, die infolge des Ampel-Aus bereits in Sicht ist – vorerst souverän anlaufen. Auf den letzten Metern des „alten“ Jahres 2024 konnte der Gesetzgeber noch einige entlastende Maßnahmen quer durch das Steuerrecht sichern.

Wir haben zusammengefasst, mit welchen steuerlichen Änderungen und Neuregelungen Sie wann konkret rechnen dürfen: 

Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung. 

Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise: die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro), die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro), die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %). Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. 

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Die digitale Transformation verändert die Steuerberatung rasant. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begleitet den Berufsstand dabei, Chancen durch KI, Automatisierung und digitale Kompetenzen zu nutzen, Prozesse zu optimieren und regulatorische Klarheit zu schaffen – für eine zukunftsfähige Branche. 

Der digitale Wandel fordert Steuerberater, eröffnet jedoch auch enorme Chancen: höhere Effizienz, innovative Beratungsmöglichkeiten und zukunftsfähige Kanzleien. Dieser Bericht bietet einen fundierten Überblick über die zentralen Erfolge und Maßnahmen, die der DStV gemeinsam im letzten Jahr auf den Weg gebracht hat. 

Lesen Sie jetzt den Fortschrittsbericht 2024 und erfahren Sie mehr über den Einsatz von KI und neuen Technologien, den Ausbau digitaler Kompetenzen, die Beobachtung von und den Austausch mit wichtigen Akteuren, politische Arbeit und Regulierungsfragen.

Merken Sie sich bereits jetzt Termin und Ort des nächsten Verbandstages mit anschließender Mitgliederversammlung vor:

Mittwoch, 9. Juli 2025, ab 12.30 Uhr

Hyatt Regency Düsseldorf Medienhafen

Freuen Sie sich wie in den Vorjahren auf gute Gespräche, zahlreiche Informationen und die After-Work-Party im Anschluss an die Mitgliederversammlung. Weitere Informationen folgen.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Während viele Weihnachtsgeschenke packen, legen die politischen Parteien letzte Hand an ihre Wahlprogramme. Auch der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat seine Anregungen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft und der Digitalisierung, zum Bürokratieabbau und zur Minderung des Fachkräftemangels sowie zur Kräftigung der Europäischen Union zusammengestellt. Diese DStV-Broschüre zur Bundestagswahl 2025 wurde an die maßgeblichen politischen Vertreter übermittelt und wird in den kommenden Wochen einen festen Bestandteil im Rahmen politischer Gespräche bilden.