Die Bundessteuerberaterkammer macht darauf aufmerksam, dass der Registrierungscode (9-stelliger Schlüssel), welcher den Berufsangehörigen im ersten Quartal 2023 im Zuge des Registrierungsprozesses postalisch zugesendet wurde, aus technischen Gründen ausnahmsweise bis Ende Juli 2023 gültig ist. Künftige Registrierungsbriefe mit entsprechenden Registrierungscodes werden eine Gültigkeit von drei Monaten haben. (BStBK, Rundschreiben 157/2023 vom 02.06.2023)
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurde am 26.05.2023 vom Bundestag verabschiedet (BR-Drucks. 220/23) und führt bereits zum 01.07.2023 zu wesentlichen Änderungen bei den Pflegeversicherungsbeiträgen und dem Entgeltabrechnungsverfahren! Unser Onlineseminar am 20.06.2023 (09:00-10:00 Uhr) gibt neben den notwendigen und umfassenden Änderungsinformationen, Hinweise für die Praxis. Zudem haben Ihre Mitarbeiter(innen) die Möglichkeit, ihre Fragen in Echtzeit zu klären. Buchen Sie schnell unser 60-Minuten-Update in der Pflegeversicherung.
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.04.2023 (III R 7/21) entschieden hat, ist eine Grundrente, die das Opfer einer Gewalttat bezieht, nicht zu den Bezügen eines behinderten Kindes zu rechnen und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen.
Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer vGA führen.
Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen. (BFH vom 22.02.2023 – I R 27/20)