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Aktuelles & News

Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft – z.B. im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen – sind steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht abziehbar. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegen erst vor, wenn aus der Rücklage Mittel zur Zahlung von Erhaltungsaufwendungen entnommen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14.01.2025 (IX R 19/24) entschieden.

Vgl. BFH, PM 01/25 vom 25.02.2025; BFH, Urteil vom 14.01.2025 – IX R 19/24 

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Starten Sie jetzt mit KI und Digitalisierung durch! Die Beiträge unseres aktuellen Magazins geben Ihnen einen Einblick in den Einsatz eines KI-Assistenten in der Beratungspraxis, zeigen Ihnen, wie Sie unvorbereitete Mandanten bei der E-Rechnung unterstützen, wie Sie mit Ihrer Website Bewerbungen und Mandatsanfragen anziehen und wie Bürokratieentlastung durch digitale Rechnungsstellung gelingen kann. Außerdem stellt StB Dipl.-Fw. Michael Seifert die wichtigsten Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024 vor.

Daneben gibt es wie gewohnt Neuigkeiten von Verband, Akademie und Deutschem Steuerberaterverband sowie unsere Fachnachrichten und unser Seminarprogramm für das 2. Quartal 2025 inklusive der Möglichkeit, direkt aus dem PDF heraus zu buchen.

Verpassen Sie außerdem nicht die diesjährige TAXarena der drei Steuerberaterverbände NRW am 26.06.2025 in Hürth/Köln. Hier können Sie Ihr Ticket buchen: https://steuerberater-akademie-duesseldorf.de/TAXarenaNRW2025 

Nur noch wenige Tage bis zur Bundestagswahl.  Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat die wichtigsten Vertreterinnen und Vertreter des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags gefragt, wie sie DStV-Anregungen sehen. 

StB Torsten Lüth, Präsident des DStV, bat MdB Michael Schrodi (finanzpolitischer Sprecher SPD), MdB WP/StB Fritz Güntzler (CDU/CSU), MdB Katharina Beck (finanzpolitische Sprecherin Bündnis 90/Die Grünen), MdB StB Markus Herbrand (finanzpolitischer Sprecher FDP) und MdB StB Sebastian Brehm (finanzpolitischer Sprecher CSU-Landesgruppe) um ihre Einschätzung zu einem gut ausgestalteten Meldesystem für die E-Rechnung, Steuervereinfachungen und zur Reformierung der Steuerberaterprüfung. 

Hier sind alle Fragen und Antworten im Überblick:

Seit dem 01.01.2025 gelten für die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen neue Regeln. Diese sorgen in der Praxis für erhebliche Unsicherheit. Das BMF legte jüngst den Entwurf eines Schreibens vor, das für Klarheit sorgen soll. Das Gegenteil ist der Fall. Deshalb fordern renommierte Umsatzsteuerexperten gemeinsam mit dem DStV eine Übergangsregelung und mehr Rechtssicherheit.

Die digitale Transformation verändert Kanzleien und Unternehmen schneller als je zuvor. Künstliche Intelligenz (KI) gilt dabei als Schlüsseltechnologie für mehr Effizienz und Produktivität. Besonders KI-Assistenten, die auf spezifische Aufgaben in Kanzleien zugeschnitten sind, eröffnen zahlreiche neue Möglichkeiten. Ein aktuelles Whitepaper des Deutschen Steuerberaterverbands beleuchtet praxisnah die Chancen und Risiken von KI-Assistenten. Ein Ausblick zeigt außerdem, wie zukünftige KI-Agenten die Arbeit in Kanzleien langfristig revolutionieren könnten.

Weniger Bürokratie, eine effektive Verwaltung und die Gewährleistung hochwertiger Dienstleistungen im Steuerrecht. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat eine Stellungnahme zur Binnenmarktstrategie bei der EU-Kommission eingereicht. Sie enthält insgesamt 28 Forderungen und Empfehlungen für einen Binnenmarkt mit Zukunft für den Berufsstand.

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) kritisierte die kurzfristig ins Gesetz genommene Neuerung nachdrücklich. Zugleich forderte er Konkretisierungen der unklaren Anforderungen. Das Ergebnis: Das BMF reagierte mit Schreiben vom 15.01.2025 und bestätigte die Auffassung des DStV. 

Mit seinem Urteil zur Zulässigkeit von Beteiligungsverboten bei Anwaltskanzleien im Falle der Beteiligung reiner Investoren durch den deutschen Gesetzgeber stärkt der EUGH die Unabhängigkeit von Kanzleien. Insgesamt ist das Urteil sowohl überraschend als auch erfreulich. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hatte beim Bayerischen Anwaltsgerichtshof gegen einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer München geklagt, die die Zulassung der Gesellschaft widerrufen hatte. Grund hierfür war, dass die Anwaltsgesellschaft einen Finanzinvestor aufgenommen hatte, der mit seiner Beteiligung rein finanzielle Interessen verfolgt hatte. Der Bayerische Anwaltsgerichtshof hatte den Europäischen Gerichtshof (EUGH) daraufhin zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Unionsrecht, insbesondere der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs, befragt.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) erweiterte der Gesetzgeber den Umfang des an die Finanzbehörden zu übermittelnden Datensatzes der E-Bilanz nach § 5b EStG. Die Änderung wurde auf Wunsch der Länder umgesetzt. Bereits in seiner Stellungnahme S 14/24 kritisierte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) die Erweiterung nachdrücklich. Mit Schreiben vom 20.12.2024 forderte er das BMF zur Klarstellung auf. 

2025 ist gestartet. Damit laufen in vielen Unternehmen auch die alljährlichen Mitarbeiter- und Gehaltsgespräche an. Eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie kann zwar nicht mehr in den Verhandlungstopf geworfen werden. Spielraum für eine Lohnerhöhung gibt es dennoch. Das bestätigt auch das BMF.

Neues Jahr, neue Regeln: Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zu 3.000 € steuer- und sozialgabenfrei auszahlen, um die Auswirkungen der Inflation abzumildern. Vielfach wurde der Betrag statt via Einmalzahlung über zwei Jahre gestreckt und auf eine monatliche Auszahlung von 125 € heruntergebrochen. Dieser Baustein fällt nun weg. Was bleibt, ist die Frage, ob der Bruttoarbeitslohn nunmehr so angehoben werden kann, dass Beschäftigte möglichst nicht schlechter dastehen als in den letzten 24 Monaten.

Eine Formulierung des BMF in seinen FAQ führt vielfach zu Unsicherheiten. Insbesondere steht die Befürchtung im Raum, dass Leistungen der Inflationsausgleichsprämie aufgrund von Lohnerhöhungen im Jahr 2025 rückwirkend der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterworfen werden könnten. Um diese Bedenken auszuräumen, hat der DStV vorm Jahreswechsel noch einmal konkret beim BMF nachgehakt. Das Antwortschreiben des BMF bringt Klärung: