2025 ist gestartet. Damit laufen in vielen Unternehmen auch die alljährlichen Mitarbeiter- und Gehaltsgespräche an. Eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie kann zwar nicht mehr in den Verhandlungstopf geworfen werden. Spielraum für eine Lohnerhöhung gibt es dennoch. Das bestätigt auch das BMF.
Neues Jahr, neue Regeln: Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zu 3.000 € steuer- und sozialgabenfrei auszahlen, um die Auswirkungen der Inflation abzumildern. Vielfach wurde der Betrag statt via Einmalzahlung über zwei Jahre gestreckt und auf eine monatliche Auszahlung von 125 € heruntergebrochen. Dieser Baustein fällt nun weg. Was bleibt, ist die Frage, ob der Bruttoarbeitslohn nunmehr so angehoben werden kann, dass Beschäftigte möglichst nicht schlechter dastehen als in den letzten 24 Monaten.
Eine Formulierung des BMF in seinen FAQ führt vielfach zu Unsicherheiten. Insbesondere steht die Befürchtung im Raum, dass Leistungen der Inflationsausgleichsprämie aufgrund von Lohnerhöhungen im Jahr 2025 rückwirkend der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterworfen werden könnten. Um diese Bedenken auszuräumen, hat der DStV vorm Jahreswechsel noch einmal konkret beim BMF nachgehakt. Das Antwortschreiben des BMF bringt Klärung: