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Aktuelles & News

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.07.2023 (I R 21/20) für den Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft entschieden, dass der übernehmende Rechtsträger als „neuer“ Organträger auch dann in die bereits beim übertragenden Rechtsträger als „alter“ Organträger erfüllte Voraussetzung einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft eintritt, wenn die Umwandlung steuerlich nicht bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird.

Im Streitfall bestand ursprünglich zwischen der A-GmbH (Klägerin) als Organgesellschaft und der B-GmbH als Organträgerin eine steuerliche Organschaft. Nachdem die X-OHG im März 2015 sämtliche Anteile der B-GmbH erworben hatte, wurde die B-GmbH im November 2015 mit Rückwirkung zum April 2015 auf die X-OHG verschmolzen. Die Klägerin, deren Wirtschaftsjahr schon im Januar 2015 begonnen hatte, wollte daraufhin für das gesamte Jahr 2015 als Organgesellschaft der X-OHG behandelt werden. Das Finanzamt lehnte dies im Einklang mit der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Auffassung ab. Aufgrund des zeitlich nachfolgenden Umwandlungsstichtags (April 2015) sei die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft in die (neue) Organträgerin (X-OHG) zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Klägerin (noch) nicht erfüllt gewesen. Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Zeitgleich sind drei weitere Urteile des BFH zu diesem Themenkreis veröffentlicht worden (I R 36/20, I R 40/20 und I R 45/20). 

Hinweis: In unserem Steuer-Update vom 08.12.2023 (11:30 -13:00 Uhr) geht StB Markus Perschon auch auf diese Entscheidungen ein und gibt Ihnen wichtige Tipps für Ihre Beratungspraxis.
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BFH, PM vom 23.11.2023 

In sechs Monaten, am 16. Mai 2024, ist es so weit: Dann findet die Innovationsmesse für den steuerberatenden Berufsstand zum ersten Mal auch in Düsseldorf statt! Veranstalter sind die drei NRW-Steuerberaterverbände Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. Wir erwarten rund 200 Fachaussteller. Seien Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) als Besucher dabei – es lohnt sich!

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endete am 31.10.2023. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31.1.2024.

Der europäische Dachverband EFAA (European Federation of Accountants and Auditors) des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. hat eine Kurzumfrage zur Attraktivität der prüfenden und beratenden Berufe in englischer Sprache veröffentlicht. EFAA und DStV bitten um rege Teilnahme. Diese ist bis zum 15.11.2023 möglich.

Hier gehts zur Umfrage

Mit BMF-Schreiben vom 01.11.2023 wurden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2024 bekannt gegeben.
Vgl. BMF vom 01.11.2023 

Hinweis: Buchen Sie jetzt: „Die Umsatzsteuervoranmeldungen 2024“– In unserem Onlineseminar am 19.01.2024 macht Frau StBin Prof. Jutta Stüsgen Ihre Mitarbeiter(innen) fit für die laufenden Buchungen und die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2024! 
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Unsere Steuerberaterlehrgänge – Ihr Gewinn! Fokussiert, strukturiert und erfolgreich durch die Steuerberaterprüfung, alles zu absolut fairen Konditionen und oft deutlich günstiger als andere Anbieter, unschlagbar seit 50 Jahren!

Legen Sie bitte Ihren qualifizierten Mitarbeitern und Kollegen unsere Steuerberater-Lehrgänge ans Herz. Es lohnt sich!

Informationsveranstaltungen für Ihre Mitarbeiter(innen)zu unseren Steuerberater-Lehrgängen: Wir laden Ihre interessierten Mitarbeiter(innen) herzlich zu unseren kostenlosen Informationsveranstaltungen ein. Dort stellen wir die Anforderungen der Steuerberater-Ausbildung und unser Lehrgangskonzept vor. Im Anschluss bieten wir allen Teilnehmern die Gelegenheit der individuellen Beratung. Um eine Anmeldung wird gebeten.

Termine

  • 20.10.2023, 17:30 – 19:00 Uhr · Düsseldorf / Online
  • 17.11.2023, 17:30 – 19:00 Uhr · Düsseldorf / Online
  • 13.12.2023, 17:00 – 18:30 Uhr · Düsseldorf / Online
  • 19.01.2024, 16:00 – 17:30 Uhr · Düsseldorf / Online
  • 16.02.2024, 17:30 – 19:00 Uhr · Düsseldorf / Online

Zur Ausschreibung und Anmeldung

Um den Ablauf der Abschlussprüfung nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld ging es bei einer Dialog-Veranstaltung von Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und Steuerberaterkammer Düsseldorf am 06.09.2023 – ein Thema, das den Berufsstand derzeit vermehrt beschäftigt.

Bundesfinanzminister MdB Christian Lindner plant, die umstrittene Besteuerung der Dezemberhilfe-Gas abzuschaffen und auch auf eine Besteuerung der Preisbremsen zu verzichten. Trotz der Äußerung des Bundesfinanzministers ist es jedoch ungewiss, ob die Koalitionspartner dem Verzicht auf die Besteuerung tatsächlich zustimmen werden.

Der Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. hat sich daher in einem Schreiben an das Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen gewandt und darin insbesondere auf den drohenden, unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand für Steuerberater, Steuerpflichtige und Finanzverwaltung hingewiesen, der durch die Besteuerung der Energiehilfen entstehen würde.

Auch die anderen Steuerberaterverbände in Deutschland haben Schreiben an die jeweiligen Finanzministerien gerichtet, um dort auf das Thema aufmerksam zu machen und die Verantwortlichen davon zu überzeugen, sich bei den nahenden Gesetzgebungsverfahren für einen Verzicht auf die Besteuerung der Energiehilfen auszusprechen.

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte tags zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.

Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre. Es regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien - aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben.

Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen besteht weder für interne noch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten - möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023. 

Der Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und die Steuerberaterkammer Düsseldorf stehen gemeinsam mit den anderen Verbänden und Kammern in Nordrhein-Westfalen im regelmäßigen Austausch mit dem Steuerabteilungsleiter im Finanzministerium, Herr Ministerialdirigent Dr. Winfred Bernhard. Als Ergebnis eines der zuletzt geführten Gespräche hat das Finanzministerium nun zwei Dokumente zur Verfügung gestellt: eine Übersicht der Möglichkeiten digitaler Kommunikation mit den Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen (Link s.u.) und Informationen zum Vorgehen zur Berichtigung des Mandantenstamms für Zwecke des Kontingentierungsverfahrens – Sonderproblematik im Zusammenhang mit der Übermittlung elektronischer Vollmachten. Dieses Dokument finden unsere Mitglieder in StBdirekt (www.stbdirekt.de - Mein Mitgliedsverband/Verband aktuell).