Über uns

Aktuelles & News

Die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückgefordert hat, sind rechtswidrig. Den gegen diese
Schlussbescheide gerichteten Klagen dreier Zuwendungsempfänger gegen das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf stattgegeben (VG Düsseldorf, Urteile v. 16.8.2022- 20K 7488/20 , 20 K 217/21 und 20 K 393/22; Berufung zugelassen).

Das Bundesfinanzministerium hat am 02.08.2022 ein Schreiben zum Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragungsentwicklung veröffentlicht. Es äußert sich u.a. zur Frage, wann von einem endgültigen wirtschaftlichen Übergang des Urheberrechts in Form eines sog. wirtschaftlichen Rechtekaufs (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) auszugehen ist. Dieses Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden, bei denen der Vertragsabschluss zur Softwareauftragsentwicklung nach dem 06.06.2021 stattgefunden hat, und auf Sachverhalte, die nach diesem Datum entstehen. Aus Vereinfachungsgründen ist dieses Schreiben auch auf alle Zahlungen anzuwenden, die nach dem 06.06.2021 zufließen.

 „Erfreulicherweise ist es auch im zweiten Jahre der Corona-Pandemie beim Finanzgericht Düsseldorf nicht zu einem Verfahrensstau gekommen“, erläutert der Pressesprecher des Finanzgerichts Düsseldorf, Ben Dörnhaus, in der alljährlichen Darstellung die Entwicklung der Geschäftslage des Gerichts.

Eine Woche nach dem Start der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV können seit dem 14. Januar 2022 auch Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen