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BMJ: Gebührenerhöhung für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 22.07.2024 einen Referentenentwurf für eine „Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung" veröffentlicht. Dieser sieht insbesondere eine lineare Erhöhung der Eintragungsgebühren der Handelsregistergebührenverordnung vor. Als Begründung der Erhöhung nennt das BMJ gestiegene Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten.

Vgl. BMJ, RefE vom 22.07.2024