CDU, CSU und SPD haben „Ja“ gesagt zum Koalitionsvertrag. In über 140 Seiten ist einiges enthalten. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) gibt einen Überblick über wesentliche Maßnahmen.
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12.05.2025 | 09:00 Uhr – 09:45 Uhr |
Für die Kleinunternehmer sieht das Umsatzsteuergesetz wesentliche Vereinfachungen vor. Dabei soll Zweck dieser Regelung im Sinne des § 19 UStG sein, eine große Anzahl von Steuerpflichtigen, die steuerbare und steuerpflichtige Umsätze in geringem Umfang erbringen, von der Besteuerung auszunehmen. Der Begriff des Kleinunternehmers kann dabei aber irreführend sein, weil auch Unternehmer unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen können, die sehr hohe Umsätze tätigen.
Materiell rechtlich wirkt die Regelung nach § 19 UStG seit Einführung wie eine Steuerbefreiung. Sie bringt damit aber auch gewisse Nachteile wie der Verlust des Vorsteuerabzugs mit sich.
Die Jahre 2024 und 2025 bringen in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung große Veränderungen mit sich:
Das Seminar dient dazu, einen Überblick über die Besteuerung der Kleinunternehmer und der neuen Entwicklungen der Jahre 2024 und 2025 zu bekommen. Die neuen Regelungen auf nationaler wie internationaler Ebene werden anhand von praxisnahen Fallbeispielen dargestellt.
Seminargliederung: