CDU, CSU und SPD haben „Ja“ gesagt zum Koalitionsvertrag. In über 140 Seiten ist einiges enthalten. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) gibt einen Überblick über wesentliche Maßnahmen.
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25.02.2025 | 10:00 Uhr – 14:15 Uhr |
Im Rahmen der Geldwäscheaufsicht führen die Kammern bei Steuerberatungskanzleien Prüfungen durch, um festzustellen, ob sie die Pflichten des Geldwäschegesetzes erfüllen. Auch in diesem Jahr liegt der Prüfungsfokus auf den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten und dem Identifizierungsprozess.
Während Steuerberatungskanzleien als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz mittlerweile eine gewisse Routine in der Erfüllung der bisherigen Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz implementiert zu haben scheinen, schreitet die Politik weiter voran. Am 09.07.2024 ist das neue Geldwäschepaket der EU in Kraft getreten. Mit dem Paket stehen bis spätestens 2027 einige Änderungen im legislativen Rahmen der Geldwäscheprävention an: Eine neue Geldwäsche-Verordnung der EU sowie die 6. EU-Geldwäscherichtlinie. Bereits in 2025 soll zudem die neue EU-Geldwäschebehörde (AMLA) ihre operative Tätigkeit aufnehmen.
Unabhängig hiervon gibt es weitere Entwicklungen: Am 18.04.2024 hat das BMF den Entwurf einer Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Am 20.01.2025 wurde eine Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien verkündet. Am 06.11.2024 veröffentlichte die FIU ihren Jahresbericht 2023. Erstmals seit 2008 war das Gesamtaufkommen der Geldwäscheverdachtsmeldungen rückläufig. Die FIU führt dies auf ein „besseres Verständnis hinsichtlich der Meldungsqualität“ zurück. Hingegen stieg insbesondere bei den Steuerberatern die Zahl der FIU-Neuregistrierungen deutlich an.
Das Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand, insbesondere zu folgenden Themen: