Seit dem 01.01.2025 sind zahlreiche neue Regelungen durch das DAC7-Umsetzungsgesetz in Kraft.
In unserem Online-Seminar setzen sich die Referenten intensiv damit auseinander. Klar formuliertes Ziel des Gesetzgebers ist die Modernisierung der Außenprüfung, auch durch zeitnahe und beschleunigte Prüfungen. Das altbekannte Prinzip „Zuckerbrot und Peitsche“ hält jetzt auch in der Betriebsprüfung Einzug.
Die Referenten beleuchten die einzelnen Regelungen sowie das Zusammenspiel der Änderungen im Detail und geben praxisnahe Hinweise zur sachgerechten Umsetzung. Von der neuen hin zu einer besseren Betriebsprüfung?
Seminargliederung:
- Auswirkungen der neuen Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 4 AO)
- Zeitnahe Prüfungsanordnungen erforderlich!
- Vorabanforderungen und Setzen von Prüfungsschwerpunkten (§ 197 Abs. 3 und 4 AO)
- Rechtssicherheit durch Teilabschlussberichte und -bescheide
- Klimafreundlich: Festlegung von Rahmenvereinbarungen (§ 199 Abs. 2 AO)
- Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen, Sanktionsmöglichkeiten durch Mitwirkungsverzögerungsgelder und Zuschläge zum Mitwirkungsverzögerungsgeld
- Besonderheiten bei Berufsgeheimnisträgern
- Erweiterung der Anzeige- und Berichtigungspflichten (§ 153 Abs. 4 AO)
- Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland aus Sicht der AO und dem UStG
- Beweiskraft der Buchführung (§ 158 AO)
- Änderung der Datenzugriffsrechte (§§ 147 Abs. 6 und 7 AO)
- Buchführungsdatenschnittstellenverordnung DSFinVBV (§ 147b AO) – Stand der Dinge