Die Besteuerung von PV-Anlagen erweist sich weiterhin als echter Dauerbrenner. Durch das Jahressteuergesetz 2024 haben sich ertragsteuerliche Rechtsänderungen ergeben, die weitreichend sind. Durch eine IDW-Stellungnahme können PV-Anlagenkosten ab 2026 – zumindest handelsrechtlich – den Gebäudeherstellungskosten zuzurechnen sein. Auch Liebhabereiprüfungen zur Versagung von Verlusten in 2021 und früheren Jahren nimmt die Finanzverwaltung gegenwärtig verstärkt vor.
Umsatzsteuerlich ergeben sich ebenfalls Neuerungen durch die Einführung der
E-Rechnungen bei inländischen B2B-Umsätzen und einer ab 2025 geltenden Neuregelung der Kleinunternehmerschaft. Dies wirkt sich auch auf die PV-Anlagenbetreiber unmittelbar aus.
Daneben liegen auch erste Entscheidungen der Finanzgerichte zur neuen PV-Anlagenbesteuerung vor.
In dem Webinar „Aktuelle Rechtsentwicklungen bei der Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen“ gehen die Referenten Dr. Jörg Grune und Michael Seifert praxisnah und anhand von vielen Beispielen vor allem auf die aktuellen ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Entwicklungen ein.
Seminargliederung:
- Steuerfreiheit für bestimmte PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
- Änderungen durch Jahressteuergesetz 2024 | Anlagenerwerb bis 2024 | Anlagenerwerb ab 2025 | Gefahr: Gewerbliche Infizierung|
- Wer ist persönlich steuerbefreit? |Einzelbetrieb / Personengesellschaft / KapGes | Verhältnis: Handelsbilanz / Steuerbilanz
- Welche PV-Anlagen sind steuerbefreit? | Objektbezogene Prüfung bis 2024 |Objektbezogene Prüfung ab 2025 | Besonderheit: PV-Anlagen auf mehreren Gebäuden | Besonderheit: Wann liegen mehrere Gebäude bzw. ein einheitliche Gebäude vor? | Gefahr: Nutzungsänderung |
- Persönliche Maximal-Fördergrenze von 100 kWp | |Freigrenze oder Freibetrag? | Gefahren aus der Neuregelung durch das JStG 2024
- Umfang der Steuerfreiheit
- Stromnutzung in einem eigenen (Handwerks-)Betrieb
- Ausschluss der gewerblichen Infizierung bei § 3 Nr. 72 EStG | Blick in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG | Ausschluss der gewerblichen Infizierung bei § 3 Nr. 72 EStG | Gefahr: Neuregelung durch das JStG 2024
- Weitere Besonderheiten | 1. Investitionsabzugsbetrag / Sonderabschreibung gem. § 7g EStG und Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 72 EStG | 2. PV-Anlagen und Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG – die Neuregelung des § 19 UStG durch das JStG 2024 | Verpflichtende E-Rechnungen bei Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2025? | Anzahlungsrechnungen aus 2022 und Schlussrechnungen 2023/2024 für Leistungen in 2022 | Entnahmen von „Altanlagen“ zum „Nullsteuersatz“? | Die „90%-Grenze“ des BMF und die Folgen für die Anwendungspraxis (Vorsteuerberichtigung/Geschäftsveräußerung im Ganzen?) | Rechtsfolgen aus dem nachträglichen Erwerb eines Batteriespeichers | Reparatur von „Altanlagen“ – Vorsteuerabzug | 9. Welche Leistungen werden durch die Neuregelung erfasst? a) Installation etc., b) Miete, Mietkauf und Leasing c) Auswirkungen von sog. „Cloud“-Lösungen
- Begünstigte Objekte | Rechtsfolgen aus der 30 kWp-Grenze | 2. Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und FinVerw zur umsatzsteuerlichen Behandlung von PV-Anlagen | Ausblick
- Sonstiges |Gewerbesteuerliche Aspekte | Erbschaftsteuerliche Aspekte | Bauabzugsteuer