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Steuerberater:Innen in der Pflichtenzange - Strafrechtliche Risiken und deren Vermeidung

Informationen:

Seminarnummer:
25BA-0406o-StBP
Referent:
Fachanwalt für Steuerrecht, Rechtsanwalt Dr. Peter Talaska
Ort/Anschrift:
Online
Termine:
04.06.2025 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
145,00 €

Beschreibung

Steuerberater(innen) werden in der Beratungstätigkeit durch einen Pflichtenkreis bestimmt und begrenzt. Da die Verletzung dieser Pflichten empfindliche Sanktionen mit sich bringen kann, wurde das Bild der „Pflichtenzange“ geprägt.

Die zivilrechtlichen Pflichten aus dem Mandat verpflichten Berater(innen), dafür zu sorgen, dass der Mandant/die Mandantin so wenig Steuern wie möglich bezahlt. Bei Pflichtverletzung drohen Schadenersatzansprüche und sogar der Vorwurf der Untreue. Strafrechtlich dürfen sich Berater(innen) nicht an der Hinterziehung des Mandanten beteiligen. Insoweit trifft Berater(innen) die Pflicht, einer rechtswidrigen Verkürzung von Steuern nicht die Hand zu reichen. Verstöße können den Vorwurf von (Beihilfe zur) Steuerhinterziehung zur Folge haben. Denkbar sind auch Begünstigung und Strafvereitelung. Berufsrechtlich ist es Steuerberater(innen) einerseits untersagt, Mandant(innen) zu schädigen, andererseits, sich an einer Hinterziehung zu beteiligen. Und wie sieht es z.B. mit den Risiken bei falschen Angaben im Zusammenhang mit den Coronahilfen und den Schlussabrechnungen als prüfender Dritter aus?

Die Grenzziehung kann mitunter schwierig sein. Grund genug, insbesondere auf die strafrechtlichen Risiken von Steuerberater(innen) einen aktuellen Blick zu werfen.

Seminargliederung:

I. Risiken des Steuerberaters und seiner Mandanten

1. Steuerhinterziehung | leichtfertige Steuerverkürzung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsfigur des „berufstypischen Handelns“

2. Geldwäsche

3. Begünstigung | Strafvereitelung

4. Subventionsbetrug

5. Verletzung von Privatgeheimnissen | Parteiverrat

II. Berufsrechtliche Implikationen im Kontext eines Strafverfahrens gegen den Berater

III. Risikovermeidung

1. Aufnahme von Hinweisen in die Steuererklärung

2. (Steuerliche) Korrektur | Selbstanzeige

3. Tätige Reue bzgl. übriger Delikte

4. Einlassung und Mitwirkung im (Steuer)Strafverfahren

5. Mandatsniederlegung?

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