Ausschreibungstext 2024: Die E-Rechnung - kurz und knackig!
Im März 2024 hat der Bundesrat mit dem Wachstumschancengesetz die Einführung der E-Rechnung in Deutschland beschlossen. Betroffene Unternehmen müssen bereits seit Januar 2025 empfangsbereit sein, für die obligatorische Abrechnung mittels E-Rechnung gilt immerhin eine 2-jährige Übergangsfrist bis Ende 2026. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die E-Rechnung die Digitalisierung der Wirtschaft vorantreiben und zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs beitragen. Aus Sicht der Berater und Anwender bestehen nach wie vor diverse Fragen steuerlicher und technischer Natur.
Seminargliederung:
- Rechtliche Grundlagen der E-Rechnung im Umsatzsteuergesetz
- Technische Umsetzung am Beispiel X-Rechnung und ZUGFeRD
- Welche Umsätze und Unternehmen sind betroffen, wo gibt es Ausnahmen?
- Was bedeutet „Empfangsbereitschaft ab 1.1.2025“?
- Risiken bei Missachtung der Vorschrift
- Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
- Ausblick (E-Invoicing auf EU-Ebene / Real-Time-Reporting)