Sachzuwendungen und Geschenke an Arbeitnehmer und an Dritte können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nach § 37b EStG pauschal versteuert werden. Die Besteuerung beim Empfänger entfällt somit. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass die Pauschalierungsmöglichkeit im Rahmen des § 37b EStG für Geschenke und Sachbezüge an eigene Arbeitnehmer und Dritte, z. B. Kunden und Geschäftspartner, in der betrieblichen Praxis zunehmend genutzt wird.
Die dazu geltenden Regelungen sind ständiger Rechtsprechung sowie Gesetzesänderungen unterworfen. Zuletzt mit dem BFH-Urteil zur Pauschalierung nach § 37b EStG bei VIP-Logen.
In diesem Onlineseminar werden die Grundbestimmungen zu möglichen Anwendungsgebieten, aber auch die Abgrenzungsfälle, für die keine Pauschalierung nach § 37b EStG anwendbar ist oder Sachverhalte die ggf. unter einer anderen Pauschalierungsvorschrift einzuordnen sind, leicht verständlich und praxisnah vorgestellt.