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Optionsmodell für Personengesellschaften - Chancen und Gefahren

Informationen:

Seminarnummer:
24BA-1810o-OMPersG-Koop-K-WL-D
Referent:
Dirk Krohn
Ort/Anschrift:
Online
Termine:
18.10.2024 09:30 Uhr – 11:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
120,00 €

Beschreibung

Durch das Optionsmodell sollen Nachteile der Personengesellschaftsbesteuerung beseitigt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Personengesellschaft gestärkt werden. Die Regelung, die im Juni 2021 durch den Bundesrat verabschiedet und erstmalig für den VZ 2022 angewendet werden konnte, wurde in den Jahren 2023/2024 durch den Gesetzgeber weiterentwickelt. Durch diese Weiterentwicklungen könnte die Anwendung der Vorschrift nunmehr auch in der Praxis relevanter für die steuerliche Gestaltungsberatung werden.

Aus diesem Grund ist eine genaue Kenntnis des Optionsmodells und der möglichen Folgen unerlässlich. Das Optionsmodell stellt eine schnelle und günstige Möglichkeit dar, die Vorteile der Besteuerung einer Kapitalgesellschaft zu erlangen. Allerdings steckt wie so häufig auch hier der Teufel im Detail. Die Mandanten werden es wissen wollen. Sie als Berater müssen es erklären können!

Dieses Thema wird mit Hinweis auf Handlungserfordernisse besprochen.

Seminargliederung:

  1. Persönliche Berechtigung
  2. Antragsverfahren
  3. Ablauf der laufenden Besteuerung
  4. Behandlung der Gesellschafter und der Gewinnanteile (Kapitalertragsteuerpflicht)
  5. Steuerliche Behandlung der Leistungsbeziehungen zum Gesellschafter
  6. Steuerliche Behandlung der zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter
  7. Besteuerung des Übergangs zur Körperschaftsteuer („fiktiver“ Formwechsel nach § 25 UmwStG)
  8. Anwendung der rückwirkenden Besteuerung auf die fiktiven Anteile an einer Kapitalgesellschaft (§ 22 UmwStG)
  9. Besteuerung der Rückoption („fiktiver“ Formwechsel nach § 9 UmwStG)
  10. Fälle der zwingenden Rückoption
  11. Verfahrensrechtliche Fragen (Örtliche Zuständigkeit, Bekanntgabe von Verwaltungsakten)
  12. Auswirkung auf andere Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer) 

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