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Umsatzsteuer-Update

Informationen:

Seminarnummer:
24BA-1311o-USt
Referent:
Dipl.-Finw. Udo Moecker
Ort/Anschrift:
Online
Termine:
13.11.2024 09:30 Uhr – 13:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
160,00 €

Beschreibung

Das Umsatzsteuerrecht mit seinen permanente Änderungen und Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Verwaltungsanweisungen wird in der täglichen Praxis immer wichtiger. Ein sicherer Umgang mit den aktuellen umsatzsteuerlichen Vorgaben ist daher in der täglichen Arbeit unumgänglich. Im Hinblick auf die erhebliche finanzielle Bedeutung der Umsatzsteuer, ist Ziel des Seminars als "Wissens-Update", den aktuellen Stand der für die Praxis wichtigen Themenbereiche darzustellen. 

Die Highlights des Updates am 13.11.2024:

Am 01.01.2025 tritt die gesetzliche Verpflichtung in Kraft, bei bestimmten Umsätzen mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abzurechnen (E-Rechnung). Die Finanzverwaltung hat jetzt mit Datum vom 15.10.2024 das endgültige Einführungsschreiben veröffentlicht, in dem die Grundsätze zur Anwendung der neuen E-Rechnung von Seiten der Finanzverwaltung umfassend dargestellt werden. Im Seminar erfolgt eine an der weitreichenden praktischen Bedeutung orientierte Darstellung.

Die Dauerbrenner „Organschaft“ und „Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Unternehmensvermögen“ haben durch aktuelle Urteile (hier: zu Innenumsätzen) und BMF-Schreiben (hier: BMF v. 17.05.2024 ) neue Nahrung erhalten.

Das JStG 2024 (geplante Verabschiedung im Bundesrat am 22.11.2024) wird eine Reihe von wichtigen Änderungen im Umsatzsteuerrecht bringen.
Das Seminar wird folgende Themen schwerpunktmäßig ansprechen:

  • Begriff der Werklieferungen (§ 3 Abs. 4 UStG)
  • Unberechtigter Steuerausweis (§ 14c Abs. 2 UStG)
  • Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 UStG)
  • Ort der sonstige Leistung ab 2025 (§3a Abs. 3 UStG) 
  • Neuregelung für Kleinunternehmer ab 2025 (§ 19 UStG)
  • Anwendung der Kleinunternehmerregelung in einem anderen Mitgliedstaat (§ 19a UStG)
  • Allgemeine Übergangsvorschriften ab 2025 (§ 27 UStG)
  • Rechnung durch Ist-Versteuerer ab 2028 (§ 15 Abs. 1, § 14 Abs. 4 UStG)
  • Änderungen in der UStDV 

Weitere aktuelle Blitzlichter sind:

  • Einführung einer steuerlichen Wirtschafts-IdNr.
  • Anforderung an die Person des LE beim RC-Verfahren
  • Stromlieferung aus PV-Anlage als eigene Hauptleistungen bei Vermietungen

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