CDU, CSU und SPD haben „Ja“ gesagt zum Koalitionsvertrag. In über 140 Seiten ist einiges enthalten. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) gibt einen Überblick über wesentliche Maßnahmen.
Steuerberaterverband Düsseldorf
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10.10.2024 | 16:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Die Finanzverwaltung hat die steuerliche Behandlung von Fremdwährungsergebnissen auf Privaten Fremdwährungskonten mit BMF-Schreiben vom 19.05.2022 (rückwirkend) neu geregelt. Dies führt zu einer erheblichen Ausweitung der Steuerpflicht von privaten Währungsergebnissen.
Die korrekte steuerliche Aufarbeitung von Privaten Fremdwährungskonten stellt viele Steuerberater vor große Herausforderungen. Laut Schätzungen des Referenten wurden über 90% der Fremdwährungskonten bislang – trotz bestehender Steuererklärungspflichten – nicht ordnungsgemäß offengelegt. Mit der Umsetzung des BMF-Schreibens vom 19.05.2022 durch die kontoführenden Banken im Rahmen der Abgeltungsteuer ab 2025 werden diese Konten zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung geraten. Dies kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn Fremdwährungskonten, die bislang nicht steuerlich offengelegt wurden, der Finanzverwaltung möglicherweise indirekt durch die erstmals fällige Abgeltungsteuer auf Währungsgewinne bzw. -verluste und damit verbunden über Erträgnisaufstellungen, Steuerbescheinigungen bekannt werden.
Das Online-Seminar bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Änderungen durch das BMF-Schreiben und deren Auswirkungen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die anstehenden Änderungen zu informieren und Ihre Fragen direkt an den Referenten zu richten. Bereiten Sie sich und Ihre Mandanten auf die neuen Anforderungen vor.
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