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Schlussabrechnungen Paket 1 und 2

Informationen:

Seminarnummer:
23BA-1108o-SchlAbr
Referent:
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Carsten Nicklaus
Ort/Anschrift:
Online
Max. Teilnehmer:
125
Termine:
11.08.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
115,00 €

Beschreibung

Die Schlussabrechnung zu den Überbrückungshilfen I, II, III , III Plus und IV sowie der besonderen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) kann nur über einen prüfenden Dritten erfolgen. In der Schlussabrechnung werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt und geprüft. Gegebenenfalls müssen zu viel gezahlte Hilfen zurückgezahlt werden. Erfolgt keine Schlussabrechnung, sind die jeweils geleisteten Corona-Hilfen in voller Höhe zurückzuzahlen.

Die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe (Paket 1) kann seit dem 5.5.2022 erfolgen, die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2) seit dem 15.11.2022. Für beide Pakte endet die Frist für die Einreichung am 31.08.2023. 

Im Seminar wird auf die Ermittlung und die Prüfung der für die Schlussabrechnungen im Paket 1 und Paket 2 erforderlichen Werte für die verschiedenen Corona-Hilfen eingegangen und mit Beispielen dargestellt.

Seminargliederung:

  1. Überblick Coronahilfen
  2. Eckpunkte zur Schlussabrechnung
  3. Prüfung des Zahlenwerkes anhand von Stichproben
  4. Besonderheiten bei der November- und Dezemberhilfe
  5. Hinweise zur möglichen Erstattung / Rückzahlungen von Hilfen

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