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BMF: RefE eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024)

Das BMF hat den RefE zum JStG 2024 veröffentlicht. Inhaltlich hervorzuheben sind insbesondere folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:

  • Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG)
  • Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 10 EStG)
  • Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG)
  • Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre
  • Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)
  • Änderungen im Umwandlungssteuergesetz
  • Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden (§ 31a AO)
  • Unionsrechtskonforme Anpassung des § 10 Absatz 6 und der §§ 13d und 28 Absatz 3 ErbStG
  • Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EstG
  • Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG)