BMF: Gleichlautende Erlasse zu § 6a GrEStG veröffentlicht
Das BMF hat die gleichlautenden Erlasse zu § 6a GrEStG vom 25.05.2023 veröffentlicht.
Steuerberaterverband Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf
Tel.: +49 211/669060
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Das BMF hat die gleichlautenden Erlasse zu § 6a GrEStG vom 25.05.2023 veröffentlicht.
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Die Bewerber für die Sitze in der Vertreterversammlung stehen fest, in der vergangenen Woche haben alle stimmberechtigten Mitglieder ihre Wahlunterlagen erhalten. Vom 1. bis 31. Oktober 2023 können sie damit über die Zusammensetzung der nächsten Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) entscheiden.
Für die Vertreterversammlung kandidieren auch Vertreter/innen des Verbandes, um deren Unterstützung wir bitten (in Klammern die Nummerierung entsprechend der Wahlbekanntmachung des Versorgungswerks):
(1) Sonja Bölling | Essen
(2) Markus Conrad | Wuppertal
(4) Jennifer Edom-Pomp | Duisburg
(5) Markus Gutenberg | Neuss
(6) Daniel Heesen | Hamminkeln
(8) Guido Plankermann | Düsseldorf
(9) Thomas Remih | Hilden
(12) Marcel Spliethove | Wuppertal
(13) Reinhard Verholen | Kalkar
(14) Marko Wieczorek | Düsseldorf
Der elektronische Stimmzettel kann über drei Wege aufgerufen werden:
Im Mitgliederportal finden Sie auch die Kurzporträts der Kandidatinnen und Kandidaten.
Das Wahlergebnis wird Mitte November feststehen und vom Wahlausschuss in der Dritten Wahlbekanntmachung mitgeteilt. Die Sitzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anzahl der für die Kandidaten abgegebenen Wahlstimmen.
Mit Ihrer Stimme und den Voten aller aktiven Wählerinnen und Wähler hat die neue Vertreterversammlung – das höchste Organ des Versorgungswerks – das Mandat, für die kommenden fünf Jahre von 2024 bis 2029 die Altersvorsorge der Mitglieder zu gestalten. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr!
Sichern Sie sich Experten-Wissen in Ihrer Kanzlei: Fördern Sie Ihre Mitarbeiter mit dem Online-Lehrgang zum/zur Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling. „Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling“ (FARC) ist ein neuer Berufstitel im Bereich des Steuerwesens, der seit 2019 durch eine Fortbildungsprüfung bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann. Die Schwerpunkte der FARC-Fortbildung liegen auf dem externen und internen Rechnungswesen, insbesondere Buchführung, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Jahresabschlussanalyse und Finanzierung. Eine erfolgreich bestandene FARC-Prüfung können sich Absolventen seit 2023 bei der Steuerfachwirt-Prüfung anrechnen lassen: Die BWL-Klausur muss dort dann nicht mehr abgelegt werden. Zur Vorbereitung auf die FARC-Prüfung bietet TeleTax von Januar bis Oktober 2024 einen Online-Lehrgang an. Dieser umfasst ca. 200 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, Probeklausuren, Klausurbesprechungen, Unterrichts- und Begleitmaterialien online sowie die Aufzeichnung jedes Live-Termins.
Hinweis: Am 25.09.2023(17:00-17:30 Uhr) bietet die TeleTax GmbH allen Interessierten ein kostenloses Info-Webinar an.
Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung (inkl. Info-Webinar)
Der Fachkräftemangel ist neben der Digitalisierung ein Thema, das viele Kanzleien stark beschäftigt. Dies ist Grund, genug Ihnen ein Kurzseminar zur „Mitarbeiterbindung und Weiterentwicklung als Schlüsselrollen“ mit unserem Kooperationspartner lexoffice am 09.10.2023 (10:00-11:00 Uhr) anzubieten.
Das Webinar widmet sich dem dringenden Thema des Fachkräftemangels in Steuerkanzleien und legt dabei einen besonderen Fokus auf die Bindung und Weiterentwicklung Ihrer Kanzleimitarbeiter.
Folgende hochkarätige Referenten stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Verfügung:
Zur Ausschreibung und Anmeldung
Hinweis: Die Teilnahme steht nur Verbandsmitgliedern offen.
Ihr Arbeitskreis Seminarplanung des Steuerberaterverbandes Düsseldorf e.V. hat für Sie ein konzentriertes und praxisnahes Seminarprogramm für 2024 zusammengestellt.
Unser aktuelles Seminarprogramm, das tagesaktuell aktualisiert wird, finden Sie unter: https://steuerberater-akademie-duesseldorf.de/gesamtangebot/
Wir bieten Ihnen und Ihrer Kanzlei ein vielfältiges und praxisnahes Seminarprogramm mit erfahrenen und kompetenten Referenten. Bei uns finden Sie das passende Seminar für Ihre Bedürfnisse. Unser Seminarprogramm wird nahe permanent aktualisiert, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind. Sie können sich ganz einfach online anmelden. Worauf warten Sie noch? Besuchen Sie unsere Website und entdecken Sie unser aktuelles Angebot.
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FG Düsseldorf: Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft
Das FG Düsseldorf (Urteil vom 19.01.2023 - 14 K 1638/20 E; Revision anhängig beim BFH: IX R 12/23) hatte sich u.a. mit den alten Rechtsprechungsgrundsätzen bei § 17 EStG und der dazu angeordneten Weitergeltung durch den Bundesfinanzhof auseinanderzusetzen. Streitig ist die (Nicht-) Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft. Der Kläger war zu 80 % an einer GmbH beteiligt, die einen Speditionsbetrieb unterhielt. Im Jahr 2015 hatte er der GmbH Darlehen in Höhe von 150.000 Euro gewährt. Im Streitjahr 2016 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet.
Gegenüber dem beklagten Finanzamt begehrte der Kläger - neben dem Verlust des Stammkapitals - die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung sowie den Ausfall der Darlehen im Rahmen des § 17 EStG bzw. (später im Klageverfahren nach) § 20 EStG zu berücksichtigen. Das Finanzamt lehnte eine Verlustberücksichtigung ab, da die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft weiterhin strittig und der Verlust im Streitjahr damit insgesamt nicht hinreichend konkretisiert gewesen sei. Der 14. Senat gab der Klage statt; insbesondere sei der Ausfall der Darlehensforderungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Verlust zu berücksichtigen.
Hinweis: Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Finanzamt hat gegen das Urteil die vom Gericht zugelassene Revision eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet: IX R 12/23.
FG, Urteil vom 19.01.2023 -14 K 1638/20 E