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Hybrid – Online – Präsenz (HOP): Sie haben die Wahl!
Aktuelle Meldungen
Die EU-Kommission will innovativen Unternehmen künftig die Wahl lassen, ob sie weiterhin Aspekte des nationalen Rechts der Unternehmensbesteuerung oder aber ein optionales EU-Recht anwenden wollen. Dazu hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) im EU-Konsultationsverfahren Stellung bezogen.
Das BMF hat mit Schreiben vom 12.03.2025 (GZ: IV C 6 - S 2290-a/00012/001/037, DOK: COO.7005.100.4.11415114) das Anwendungsschreiben zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.10.2024 (I R 16/20) entschieden, dass die von einer AG (als Organgesellschaft einer inländischen Holdinggesellschaft) über einen Investmentfonds bezogenen (Streubesitz-)Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften in vollem Umfang der Gewerbesteuer unterliegen und ein Abzug der ausländischen Quellensteuern nach § 34c Abs. 2 EStG –-ausschließlich – bei der Ermittlung des Gewerbeertrags im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis nicht möglich ist.
Vgl. BFH, PM v. 13.03.2025, Nr. 013/25 und Urteil vom 16.10.2024 – I R 16/20