Kompetenz. Information. Fortbildung.

Unser Angebot

Hybrid – Online – Präsenz (HOP): Sie haben die Wahl!

Kombination von Präsenz- und Onlineseminar

Liveseminar per Videomeeting

Klassisches Präsenzseminar

Ihr Partner für berufliche Fortbildung

Die SteuerberaterAkademie des Steuerberaterverbandes Düsseldorf bietet ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsangebot für Steuerberater und Mitarbeiter in Steuerkanzleien zu fairen Preisen. Als berufsständisches Fortbildungsinstitut begreifen wir uns als Partner, der Sie während Ihres gesamten beruflichen Werdegangs begleitet.

Unsere Angebote – Seminare, Seminarreihen sowie Workshops für Berufsangehörige und Mitarbeiter – werden aus dem Berufsstand für den Berufsstand entwickelt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung des Berufsnachwuchses. In Lehrgängen bereiten wir angehende Steuerberater, Steuerfachwirte und Steuerfachangestellte gezielt auf die jeweilige Prüfung vor.

Ihr Erfolg ist unser Anspruch!

Die Akademie ist ein Ort des lebenslangen Lernens und Netzwerkens – und eine tragende Säule Ihrer Berufslaufbahn.  

Aktueller Seminarplaner

Unser Gesamtangebot

Aktuelle Meldungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.07.2023 (I R 21/20) für den Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft entschieden, dass der übernehmende Rechtsträger als „neuer“ Organträger auch dann in die bereits beim übertragenden Rechtsträger als „alter“ Organträger erfüllte Voraussetzung einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft eintritt, wenn die Umwandlung steuerlich nicht bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird.

Im Streitfall bestand ursprünglich zwischen der A-GmbH (Klägerin) als Organgesellschaft und der B-GmbH als Organträgerin eine steuerliche Organschaft. Nachdem die X-OHG im März 2015 sämtliche Anteile der B-GmbH erworben hatte, wurde die B-GmbH im November 2015 mit Rückwirkung zum April 2015 auf die X-OHG verschmolzen. Die Klägerin, deren Wirtschaftsjahr schon im Januar 2015 begonnen hatte, wollte daraufhin für das gesamte Jahr 2015 als Organgesellschaft der X-OHG behandelt werden. Das Finanzamt lehnte dies im Einklang mit der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Auffassung ab. Aufgrund des zeitlich nachfolgenden Umwandlungsstichtags (April 2015) sei die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft in die (neue) Organträgerin (X-OHG) zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Klägerin (noch) nicht erfüllt gewesen. Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Zeitgleich sind drei weitere Urteile des BFH zu diesem Themenkreis veröffentlicht worden (I R 36/20, I R 40/20 und I R 45/20). 

Hinweis: In unserem Steuer-Update vom 08.12.2023 (11:30 -13:00 Uhr) geht StB Markus Perschon auch auf diese Entscheidungen ein und gibt Ihnen wichtige Tipps für Ihre Beratungspraxis.
Zur Anmeldung 

BFH, PM vom 23.11.2023 

In sechs Monaten, am 16. Mai 2024, ist es so weit: Dann findet die Innovationsmesse für den steuerberatenden Berufsstand zum ersten Mal auch in Düsseldorf statt! Veranstalter sind die drei NRW-Steuerberaterverbände Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. Wir erwarten rund 200 Fachaussteller. Seien Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) als Besucher dabei – es lohnt sich!

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endete am 31.10.2023. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31.1.2024.

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