Kompetenz. Information. Fortbildung.

Unser Angebot

Hybrid – Online – Präsenz (HOP): Sie haben die Wahl!

Kombination von Präsenz- und Onlineseminar

Liveseminar per Videomeeting

Klassisches Präsenzseminar

Ihr Partner für berufliche Fortbildung

Die SteuerberaterAkademie des Steuerberaterverbandes Düsseldorf bietet ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsangebot für Steuerberater und Mitarbeiter in Steuerkanzleien zu fairen Preisen. Als berufsständisches Fortbildungsinstitut begreifen wir uns als Partner, der Sie während Ihres gesamten beruflichen Werdegangs begleitet.

Unsere Angebote – Seminare, Seminarreihen sowie Workshops für Berufsangehörige und Mitarbeiter – werden aus dem Berufsstand für den Berufsstand entwickelt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung des Berufsnachwuchses. In Lehrgängen bereiten wir angehende Steuerberater, Steuerfachwirte und Steuerfachangestellte gezielt auf die jeweilige Prüfung vor.

Ihr Erfolg ist unser Anspruch!

Die Akademie ist ein Ort des lebenslangen Lernens und Netzwerkens – und eine tragende Säule Ihrer Berufslaufbahn.  

Aktueller Seminarplaner

Unser Gesamtangebot

Aktuelle Meldungen

Das BMF hat mit Schreiben vom 04.12.2024 den zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17.03.2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013), vom 07.06.2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :017) und vom 13.03.2023 (III C 2 - S 7500/22/10005: 005) verlängert.

Vgl. BMF-Schreiben vom 04.12.2024 (veröffentlicht am 09.12.2024)

Das Bundesministerium der Finanzen hat als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527, ergänzt und geändert.

Vgl. BMF, Schreiben vom 18.11.2024 (veröffentlicht am 09.12.2024)

  1. Die bloß tatsächliche Möglichkeit des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, ein betriebliches Wirtschaftsgut der Kapitalgesellschaft (hier: Wohnimmobilie) auch privat nutzen zu können (hier: zu Wohnzwecken), führt für sich genommen beim Gesellschafter noch nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA).
  2. (...)
  3. Eine vGA kann auch vorliegen, wenn der Gesellschafter das betriebliche Wirtschaftsgut ohne Nutzungsvereinbarung oder entgegen einem Nutzungsverbot privat nutzt und sich so zulasten der Gesellschaft einen Vorteil verschafft, der ihm von der Gesellschaft nicht zugewendet worden ist

Hinweis Perschon: Auch wichtig bei Nutzungsverboten bei PKWs (vgl. Perschon, Skript monatliches Steuer-Update – Dezember 2024 S. 46)

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